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02.07.2007 - dvb-Presseservice

Bei der Wahrheit bleiben

(OVB) Glaubt man immer wiederkehrenden Gerüchten, so ist Versicherungsbetrug nach Steuerhinterziehung der zweitbeliebteste Volkssport in Deutschland. Allerdings fliegen immer mehr Schummler auf. Und wer dann nicht klein beigibt und trotzdem darauf beharrt, er habe die Wahrheit gesagt, muss sich bisweilen vor Gericht eines Besseren belehren lassen. Dies zeigt einmal mehr eine Entscheidung vom Landgericht (LG) München unter dem Aktenzeichen I 34 S 521/06. Im vorliegenden Fall hatte der Kläger eine private Reisekrankenversicherung abgeschlossen. Dies war grundsätzlich in Ordnung, weil der Versicherungsnehmer einen Afrika-Urlaub plante. Dort erkrankte er dann tatsächlich an Malaria, ließ sich behandeln und reichte die Rechnungen und Quittungen über die Behandlungskosten bei seinem Reisekrankenversicherer ein. Unter den Dokumenten befanden sich dann auch zwei Belege, die – wie sich später herausstellte – nicht zum Fall gehörten. Dies wiederum fiel dem Sachbearbeiter beim Krankenversicherer auf. Deshalb unterstellte er dem Versicherungsnehmer Schummel- oder gar Betrugsabsicht. Folge: Der Krankenversicherer verweigerte auch die Übernahme der nachweislich entstandenen Kosten. Dies wiederum wollte sich der Versicherungsnehmer nicht gefallen lassen und klagte vor Gericht. Doch auch dort zog er den Kürzeren. Der Schummelversuch reichte nach Meinung der Münchener Landrichter offenbar aus, um dem Kläger den gesamten Versicherungsschutz aufzukündigen und die Kosten nicht zu übernehmen. Die Assekuranz wurde also vor Gericht in ihrer ablehnenden Haltung bestätigt.



Frau Antje Schweitzer
Tel.: 0221-2015-153/-229
Fax: 0221-2015-138
E-Mail: aschweitzer@ovb.de

OVB Vermögensberatung AG
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