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24.06.2008 - dvb-Presseservice

„Beipackzettel“ für Versicherungen kommt

BdV: Produktinformationsblatt soll Kunden kurz und knapp informieren

Das Produktinformationsblatt für Versicherungen sollte im „Baukastenprinzip“ aufgebaut sein. Darauf hat der Bund der Versicherten (BdV) anlässlich der Einführung dieses neuen Informationsinstruments hingewiesen. Lilo Blunck, BdV-Vorstandsvorsitzende: „Wir haben dazu im Herbst vorigen Jahres dem Bundesjustizministerium konkrete Vorschläge gemacht.“

Der Gesetzgeber hat die Versicherungsgesellschaften ab dem 1. Juli 2008 verpflichtet, in kurzer Form über alle wesentlichen Daten eines Versicherungsangebotes zu informieren. Er hat dazu genaue Vorgaben gemacht. Der Kunde soll so eine erste Orientierungshilfe mit wesentlichen Inhalten bekommen, die für eine Auswahl eines Produktes zwingend erforderlich sind.

Der Verbraucher sollte in wenigen Augenblicken erfassen können, was er von dem angestrebten Vertrag erwarten kann. Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus sollte sich das Produktinformationsblatt nach Auffassung des BdV in zwei wesentliche Teile gliedern und so die Möglichkeit der Vergleichbarkeit herstellen: Enthalten sein sollten erstens „Obligatorische Leistungen“ und zweitens „Optionale Leistungen“.

In diesen beiden Übersichten, die tabellarisch aufgebaut sind, erkennt der Interessent sofort die versicherten Leistungen und die daraus resultierenden Prämien. Die optionalen Leistungen beschreiben präzise, was er zusätzlich „mitbestellen“ kann und was das kostet.

„Weniger ist meistens mehr“, betont die BdV-Chefin, „denn bekanntlich vermitteln mehr Wörter nicht gleich mehr Inhalt.“ Auch die in der Versicherungsbranche gern gepflegte Juristensprache ist in diesem Fall selten hilfreich. Lilo Blunck: „Hoffentlich gelingt es, die ‚Beipackzettel’ so zu gestalten, dass sie nicht – wie bisher die Versicherungsbedingungen – die Wirkung einer Schlaftablette haben.“

Für mehr Transparenz soll der Kostenausweis in Euro bei Lebens- und Krankenversicherungen sorgen. Verbraucher sollten aber nicht den Fehler machen, sich dadurch vom Kleingedruckten und der Qualität der Gesellschaft ablenken zu lassen. Dieser Kostenausweis berücksichtigt ohnehin nicht sämtliche Kosten. Um die Transparenz von Altersvorsorgeprodukten voranzubringen, schlägt der BdV eine Kennzahl vor, die eine Vergleichbarkeit mit Anlageformen über den Versicherungssektor hinaus ermöglicht.



Frau Lilo Blunck
Vorsitzende des Vorstands, geschäftsführende
E-Mail: presse@bundderversicherten.de

Bund der Versicherten
Rönkrei 28
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www.bundderversicherten.de