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16.04.2007 - dvb-Presseservice

Beiträge zur Unfallversicherung sparen Steuern

(OVB) Viele Firmenchefs müssen ihr Unfallrisiko überwiegend bei der Berufsgenossenschaft absichern. Das kostet selbstverständlich Geld. Und es stellt sich folglich die Frage, ob sich die Beiträge für diesen Versicherungsschutz Steuern sparend beim Finanzamt geltend machen lassen. Bei richtiger Interpretation eines Erlasses vom Bremer Senator für Finanzen unter dem Aktenzeichen S-2144 – 5786 – 110 ergibt sich, dass die Policen-Prämien als Betriebsausgaben Steuern sparend angesetzt werden dürfen. Und das obwohl mögliche Leistungen aus solch einer Versicherung zu den steuerfreien Betriebseinnahmen zählen. Wer als Firmenchef Stress mit seinem Finanzamt hat, weil dieses entsprechende Versicherungsbeiträge nicht akzeptieren möchte, sollte mit Hinweis auf den zitierten Erlass Einspruch gegen einen negativen Steuerbescheid einlegen.



Frau Antje Schweitzer
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