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03.12.2010 - dvb-Presseservice

Beitragserhöhung der Autoversicherung? Versicherungswechsel auch nach dem 30.11.

Mit dem 30. November 2010 ist bei den meisten Versicherern die Frist zur Kündigung der alten Kfz-Versicherung verstrichen. Aber auch nach diesem Stichtag können Autofahrer noch wechseln und sparen. Direct Line informiert über die verschiedenen Möglichkeiten, die Kfz-Versicherung auch außerhalb der Jahreslaufzeit zu kündigen – vor allem wenn der Versicherer die Beiträge erhöht.

Es ist für jeden Autofahrer ratsam, sich zu informieren und verschiedene Kfz-Versicherungstarife zu vergleichen. Wer seine Kfz-Versicherung zum Ablauf des Versicherungsvertrages wechseln will, muss dem Versicherer seine Kündigung einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres, in der Regel also bis spätestens 30. November, schriftlich eingereicht haben. Wichtig ist, dass der Eingang der Kündigung beim Versicherer für die Fristeinhaltung zählt. Ab dem 01. Januar gilt dann der neue Vertrag, ob beim alten oder bei einem neuen Kfz-Versicherer. Aber auch nach dem Stichtag am 30. November ist es noch möglich, die Kfz-Versicherung zu wechseln und dabei zu sparen.

Sonderkündigung bei Beitragserhöhung

Wenn dem Kunden eine Beitragserhöhung des Kfz-Versicherers schriftlich mitgeteilt wird, hat er innerhalb eines Monats ein Sonderkündigungsrecht. Dies gilt vor allem auch dann, wenn der Versicherer die Beitragsrechnung erst nach dem Stichtag am 30. November verschickt – um die Zahl der Kündigungen möglicherweise niedrig zu halten. Auch in diesem Jahr wird die Methode von einigen Versicherern praktiziert. Mancher Kunde hat sich den 30. November als letztmöglichen Termin zur Kündigung gemerkt und nimmt eine Preiserhöhung aus „Zeitnot“ einfach hin, ohne zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.

In so einem Fall sollte der Kunde unbedingt Gebrauch von seinem Sonderkündigungsrecht machen. Auch wenn die Beitragserhöhung erst im Januar mit Erhalt der Beitragsrechnung bekannt werden sollte, gilt das Sonderkündigungsrecht. Der Kunde kann die Kfz-Versicherung dann immer noch wechseln. Das Sonderkündigungsrecht gilt übrigens auch für den Fall, dass die Kfz-Versicherung die Bedingungen des Vertrages insoweit geändert hat, dass die neuen Bedingungen ebenfalls zu einer Erhöhung des Beitrags führen.

Sonderkündigung bei Fahrzeugwechsel

Bei einem Wechsel des Fahrzeugs ist eine Kündigung des bestehenden Versicherungsvertrages unproblematisch, da mit einem Verkauf des alten Fahrzeugs der Versicherungsvertrag automatisch auf den Käufer übergeht. Hier ist theoretisch keine Frist einzuhalten, jedoch muss der Verkäufer seine Kfz-Versicherung unverzüglich über den Verkauf informieren. Ansonsten muss er gegebenenfalls die ab dem Verkauf anfallende Versicherungsprämie bezahlen und kann für einen Schaden verantwortlich gemacht werden.

Sonderkündigung im Schadenfall

Im Schadenfall kann der Versicherungsvertrag sowohl vom Versicherungsnehmer als auch vom Versicherer im laufenden Versicherungsjahr beendet werden. Die Kündigungsfrist liegt in diesem Fall innerhalb eines Monats nach Abschluss der Schadenregulierung. Eine Folge des Schadenfalles ist die Rückstufung in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse im folgenden Kalenderjahr. Dies kann aber mit der Auswahl des richtigen Versicherungsschutzes vermieden werden. Beispielsweise bietet Direct Line den „Nix-Passiert-Tarif“ für die Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung an. Dadurch hat der Kunde, gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AKB), „einen Unfall pro Jahr frei“ und wird im Falle eines Unfalls nicht in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft.

Allgemein gilt: Gekündigt werden sollte jedoch erst, wenn ein neuer Vertrag bereits abgeschlossen worden ist. Bei der Wahl der neuen Kfz-Versicherung sind neben Preis, Leistung und Qualität auch immer die Erreichbarkeit und die Vertrauenswürdigkeit des Kfz-Versicherers ausschlaggebend.



Frau Caroline Tinelli
Tel.: +49 3328-449-353
Fax: +49 3328-449-348
E-Mail: presse@directline.de

Direct Line Versicherung
Rheinstraße 7a
14513 Teltow
www.directline.de

Über Direct Line

Die Direct Line Versicherung AG mit Sitz in Teltow bei Berlin ist mit Beitragseinnahmen von rund 140 Millionen Euro im Jahr 2009 eines der größten Direktversicherungsunternehmen in Deutschland. Die Gesellschaft ist auf dem deutschen Markt mit ihrem Markenzeichen – dem roten Telefon – seit 2002 aktiv und betreut mit über 340 Mitarbeitern über 400.000 versicherte Fahrzeuge. Neben Auto- und Motorradversicherungen bietet das Unternehmen auch Privat-Haftpflicht- und Privat-Rechtsschutzversicherungen an. Das Unternehmen ist Teil der RBS Insurance Gruppe, die mit rund 17.000 Mitarbeitern und europaweit über 25 Millionen Policen unter anderem Europas größter Direktversicherer ist.