Anzeige
10.01.2008 - dvb-Presseservice

Beitragserhöhungen zum Krankenkassenwechsel nutzen

Zum Jahresbeginn haben zahlreiche gesetzliche Krankenkassen ihre Beiträge erhöht. Wer in einer Kasse mit hohen Beitragssätzen versichert ist, sollte bis Ende Februar sein Sonderkündigungsrecht nutzen.

Die Kosten für gesetzlich Krankenversicherte steigen weiter. Zum Jahresbeginn haben 67 von 219 Krankenkassen ihre Beiträge angehoben. Damit liegt der durchschnittliche Beitragssatz bei knapp 15 Prozent.

Allerdings müssen Versicherte, deren Krankenkasse die Beiträge zum Jahreswechsel erhöht hat, nicht tatenlos zusehen. Sie verfügen über ein Sonderkündigungsrecht, können also unabhängig von der Länge ihrer Mitgliedschaft zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Stichtag ist der 29. Februar 2008. Wer bis dahin seine Kündigung einreicht, kann sich zum Beginn des übernächsten Monats bei einer anderen Kasse absichern.

Kassenwechsler sollten zunächst den bestehenden Anbieter kündigen, da sie die Bestätigung darüber beim Eintritt in die neue Krankenkasse vorgelegen müssen. Ein Risiko geht der Versicherte dabei nicht ein, denn in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gilt der so genannte Kontrahierungszwang – die Kassen müssen Versicherte unabhängig vom Gesundheitszustand aufnehmen.

„In vielen Fällen zahlt sich ein Wechsel aus“, sagt Clemens Keller, Leiter Krankenversicherung bei MLP. „Bei einem vergleichbaren Leistungsspektrum lassen sich mehrere hundert Euro im Jahr sparen.“ Ein Beispiel (siehe Grafik): Ein Arbeitnehmer, der 3.600 Euro im Monat verdient, ist bislang in der teuersten gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit einem Beitragssatz von 16,0 Prozent versichert. Inklusive dem obligatorischen Sonderbeitrag zahlt er im Monat 320,40 Euro. Wechselt er in die IKK Direkt, die mit 12,4 Prozent derzeit günstigste bundesweit wählbare Krankenkasse, sinkt die monatliche Belastung auf 255,60 Euro. Im Laufe eines Jahres summiert sich die Ersparnis auf 777,60 Euro.

In den vergangenen Monaten ist die Wechselbereitschaft unter den GKV-Versicherten deutlich gestiegen. Nach einer Untersuchung des Instituts für Demoskopie Allensbach im Auftrag von MLP können sich 29 Prozent einen Wechsel vorstellen; weitere 13 Prozent sind „unentschieden.“

Außerhalb des Sonderkündigungsrechts können Mitglieder ihre Krankenkasse mit einer Frist von zwei Monaten nach mindestens 18 Monaten Mitgliedschaft verlassen. Zudem besteht die Möglichkeit, auf eine private Krankenversicherung (PKV) umzusteigen. Einzige Voraussetzung: Das Einkommen eines Arbeitnehmers muss in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren über der Jahresarbeitsverdienstgrenze von derzeit 48.150 Euro im Jahr gelegen haben. Selbstständige und Beamte können jederzeit in die PKV wechseln.

Wechselwillige, die aufgrund eines zu geringen Einkommens die Voraussetzungen noch nicht erfüllen, können einen so genannten Optionstarif abschließen. Vorteil: Sobald die finanziellen Voraussetzungen erfüllt sind, können die Versicherten mit dem heutigen Gesundheitszustand in die PKV wechseln.



Herr Jan Berg
Tel.: +49 (0) 6222 308 4595
Fax: +49 (0) 6222 308 1131
E-Mail: jan.berg@mlp.de

MLP AG
Alte Heerstr. 40
69168 Wiesloch
http://www.mlp.de



Hohe Ersparnis durch einen GKV-Wechsel