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05.09.2007 - dvb-Presseservice

Beitragsrückerstattung bei der INTER

INTER Krankenversicherung aG vergütet bis zu sechs maßgebliche Monatsbeiträge

Die INTER Krankenversicherung in Mannheim zahlt ihren Versicherungsnehmer/innen bei Leistungsfreiheit in der Krankheitskostenvollversicherung eine Beitragsrück-erstattung, die bis zu sechs Monatsbeiträge (bei 7 Jahren Leistungsfreiheit) umfassen kann. Das Gesamtvolumen der Beitragsrückerstattung beträgt ca. 22 Mio. Euro.

Die Auszahlung für die Leistungsfreiheit des Jahres 2006 erfolgt Ende September 2007.

Voraussetzung für eine Beitragsrückerstattung ist, dass im Laufe des Jahres 2006 ohne Unterbrechung eine Krankheitskostenvollversicherung bestand, die Tarife oder Tarifkombinationen für ambulante, zahnärztliche und stationäre Behandlungen beinhaltet. Der Versicherte darf für das Jahr 2006 aus dieser Versicherung keine Leistungen in Anspruch genommen haben und der Vertrag muss zum 1. Juli 2007 ungekündigt bestehen.

Viele Versicherungsnehmer/innen sammeln die Arztrechnung während des Jahres, bis der Gesamtrechnungsbetrag – abzüglich einer ggf. vereinbarten Selbstbeteiligung und Beitragsrückerstattung - den für sie relevanten Erstattungsbetrag übersteigt. So ist schnell erkennbar, ob es sich auszahlt, Kostenbelege einzureichen oder sich die Beitragsrückerstattung auszahlen zu lassen.

Auch die Beitragsrückerstattungen für die Jahre 2007 und 2008 sind bereits garantiert. Die Mitgliedervertreter-Versammlung hat bereits entsprechende Beschlüsse gefasst.



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