Anzeige
04.06.2009 - dvb-Presseservice

Benachteiligung für Privatkrankenversicherte

Kippt das Bundesverfassungsgericht den Basistarif?

Der mit der jüngsten Gesundheitsreform ins Leben gerufene Basistarif für privat Krankenversicherte könnte sich als teurer Flop erweisen. Darauf weist die Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV), Lilo Blunck, hin. Auch in Versicherungskreisen mehren sich entsprechende Anzeichen. „Dem Vernehmen nach steigt die Nachfrage nach dem Basistarif stark an“, betont Lilo Blunck und fügt hinzu: „Angeblich soll ein großer Teil der Versicherten obendrein die Prämie schuldig bleiben.“

Das Problem: Die Basistarif-Kunden belasten am Ende die Vollversicherten. Denn trägt sich der Basistarif in der Gesamtrechnung nicht selbst, müssen entstehende Differenzen mit den Beiträgen der Vollversicherten ausgeglichen werden. Subventionen dieser Art können ganz besonders dann erforderlich werden, wenn Basistarif-Versicherte ihre Beiträge nicht zahlen.

Zwar gibt es bei Eintritt von Hilfebedürftigkeit staatliche Zuschüsse nach dem Sozialgesetzbuch, aber einen geringen Teil des Beitrages muss der Basistarif-Versicherte selbst aufbringen. Gelingt ihm das nicht, wird die Versichertengemeinschaft zur Kasse gebeten.

Der BdV hat schon früh darauf hingewiesen, dass der Basistarif dem System schaden kann. Eine von ihm unter seinen mehr als 50.000 Mitgliedern durchgeführte Umfrage hat gezeigt, dass die Nachfrage größer sein dürfte als die Versicherungswirtschaft zunächst Glauben machen wollte. Lilo Blunck: „Dieser Systemfehler wird zwangsläufig zu Verwerfungen führen. Leider haben die Politiker viel zu lange in Zweckoptimismus gemacht – und den Ernst der Lage offenbar bis heute nicht erkannt.“

Beim Bundesverfassungsgericht ist derzeit ein Verfahren anhängig, durch das der Basistarif mindestens ins Wanken geraten könnte. Der BdV war auf Bitten der Verfassungshüter in der Sache als Gutachter aufgetreten. Lilo Blunck: „Mit Spannung erwarten wir deshalb die Entscheidung, die am 10. Juni fallen wird. Das Bundesverfassungsgericht wird hoffentlich die schlimmsten Verwerfungen glätten.“



Tel.: 04193-94222
Fax: 04193-94221
E-Mail: info@bundderversicherten.de

Bund der Versicherten e.V. (BdV)
Postfach 1153
24547 Henstedt-Ulzburg
Deutschland
www.bundderversicherten.de