Berechnung des Kindergelds, wenn es in zwei EU-Staaten bezogen wird

Innerhalb Europas ist es möglich, in zwei Staaten Kindergeld zu erhalten. Es wird allerdings nicht in beiden Staaten das volle Kindergeld bewilligt. Der BFH hat nun darüber entschieden, wie in einem solchen Fall der jeweilige Anspruch berechnet wird.

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