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02.10.2006 - dvb-Presseservice

Bereits 500.000 Patienten erhalten zuzahlungsbefreite Arzneimittel - Versicherte sparten bisher mindestens 3 Millionen Euro

Mit dem Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) wurde auf Vorschlag der Krankenkassen die Möglichkeit geschaffen, verschreibungspflichtige Arzneimittel unter bestimmten Bedingungen (u. a. besonders günstig) von der gesetzlichen Zuzahlung zu befreien. Damit sollte erreicht werden, dass sowohl die Kassen als auch die Versicherten Geld sparen. Heute vor drei Monaten, am 1. Juli 2006, waren erstmals verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Zuzahlung erhältlich. In einer ersten Zwischenbilanz zeigt sich, dass die Neuregelung ein voller Erfolg ist, denn viele Versicherte sparen durch die Zuzahlungsbefreiung bares Geld.

Allein in den ersten drei Monaten seit dem Inkrafttreten der Neuregelung profitierte etwa eine halbe Million Patienten bei ca. 600.000 Verordnungen von der neuen Möglichkeit der Zuzahlungsbefreiung. Die Einsparungen für die Versicherten durch die Zuzahlungsbefreiungen beliefen sich auf mindestens 3 Millionen Euro.

Brandenburger müssen länger suchen

Die Suche nach einer Apotheke - um z. B. ein zuzahlungsbefreites Medikament zu erhalten - fällt im Saarland am leichtesten, denn dort kommt auf 3.000 Einwohner eine Apotheke. Am vermutlich längsten müssen hingegen die Brandenburger suchen, denn bei ihnen müssen sich 4.712 Einwohner eine Apotheke teilen. Damit liegt Brandenburg am deutlichsten über dem Bundesdurchschnitt von 3.842 Einwohnern pro Apotheke.

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