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22.11.2005 - dvb-Presseservice

Berliner Sozialgericht bestätigt Festbetragsgruppe der Statine

Pfizer: Gesetzlicher Schutz der Innovation unzureichend

Karlsruhe  – Das Berliner Sozialgericht hat heute mit seinem Urteil den seit dem 1. Januar 2005 gültigen Festbetrag für Statine bestätigt.

Pfizer Deutschland hatte im Dezember vergangenen Jahres gegen die Eingruppierung seines Cholesterinsenkers Sortis in die Festbetragsgruppe der Statine geklagt.
Die heutige Entscheidung bedauert Pfizer vor allem vor dem Hintergrund, dass es für viele Patienten nachweislich zu Sortis keine Alternative gibt. Dies trifft in besonderem Maße für die 680.000 Patienten in Deutschland mit akutem Koronarsyndrom zu, bei denen ein hohes Risiko für einen Herzinfarkt oder Schlaganfall besteht. Aber auch andere Risikopatienten wie Diabetiker und Patienten mit familiär bedingten stark erhöhten Cholesterinwerten, die auf einen therapeutisch erforderlichen Cholesterinwert eingestellt werden müssen, sind auf Sortis angewiesen. Für diese Patienten bedeutet diese Entscheidung weiterhin eine Zuzahlung oder die Umstellung auf eine weniger wirksame Therapie.

Das Gericht sah im Gegensatz zu zwei unabhängigen Gutachten, die im Auftrag der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft die Gruppe der Statine bewertet hatten, keine Vorteile für Sortis®, die eine Sonderstellung unter den Statinen begründen. "Wir halten die Entscheidung des Sozialgerichts Berlin rechtlich und wissenschaftlich für falsch und werden dagegen Rechtsmittel einlegen", sagte Michael Klein, Direktor Recht und Corporate Affairs bei Pfizer Deutschland.



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