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08.09.2011 - dvb-Presseservice

Berufsanerkennungsrichtlinie – Balance zwischen Mobilität und Qualität sichern

Bundeszahnärztekammer sondiert anlässlich des 6. Europatages in Brüssel

Anlässlich ihres Europatages attestiert die Bundes­zahnärztekammer (BZÄK) der Berufsanerkennungsrichtlinie ihre hohe Bedeutung für einen gemeinsamen europäischen Binnenmarkt. Gleichwohl begrüßt der BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel die Pläne der Europäischen Kommission, die Anerkennungs­verfahren weiter zu vereinfachen.

„Die Berufsanerkennungsrichtlinie ist ein wesentlicher Baustein für Europa. Wahre Mobilität setzt rasche und reibungslose Anerkennungsverfahren voraus. Dennoch muss die Balance zwischen Freizügigkeit, Verwaltungsvereinfachung und Qualitätssicherung gefunden werden. Gerade im Gesundheitsbereich haben die Patienten ein berechtig­tes Interesse, dass ein hohes Qualifikationsniveau der Behandler sichergestellt ist“, so Engel. Wie kaum ein anderes europäisches Gesetzgebungsverfahren berühre diese Richtlinie die europäische Zahnärzteschaft ganz unmittelbar.

Der 6. Europatag der Bundeszahnärztekammer fand erstmals in Brüssel statt. In der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union diskutieren am 07. September 2011 etwa 100 Teilnehmer aus Europäischem Parlament, Europäischer Kommission, den Vertretungen der Bundesländer in Brüssel sowie zahlrei­che Repräsentanten verschiedener Freier Berufe und aus dem Gesundheitssektor über die bevorstehende Revision der Berufsanerkennungsrichtlinie. Inhaltlicher Schwerpunkt war die Vereinfachung der Anerkennungsverfahren. Einig waren sich die Teilnehmer, dass die Einführung freiwilliger Europäischer Berufsausweise unter Einbeziehung des Binnenmarktinformationssystems IMI dabei praktische Vorteile bringen könnte. Ein Aus­weis müsste dabei nicht notwendigerweise das Format einer Plastikkarte haben, sondern könnte auch in Form eines elektronischen Zertifikats erfolgen.

Hintergrund:

Die Berufsanerkennungsrichtlinie stellt den Rahmen für die gegenseitige Anerkennung von Berufsabschlüssen innerhalb der Europäischen Union. Für die sogen. „sektoralen“ Berufsgruppen (Apotheker, Architekten, Ärzte, Hebammen, Kranken­schwestern, Krankenpfleger, Tierärzte und Zahnärzte) erfolgt eine automatische Anerkennung auf Grundlage gemeinsamer europäischer Ausbildungsinhalte. Zwischen 2007 und 2010 erhielten so rund 26.000 Ärzte und 6.600 Zahnärzte in der EU die Anerken­nung ihrer Abschlüsse. Die Richtlinie steht nun vor einer Revision. Bereits im vergangenen Jahr hat die Europäische Kommission mit einem umfangreichen Evaluierungs- und Konsultationsverfahren begonnen. Der Gesetzgebungsvorschlag der Europäischen Kommission wird für Ende 2011 erwartet.



Pressestelle
Frau Jette Krämer
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Bundeszahnärztekammer
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