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04.06.2007 - dvb-Presseservice

Berufsunfähigkeitsschutz auf Rente mit 67 anpassen

Nach der beschlossenen Erhöhung des Rentenalters sollten Versicherte ihren Schutz gegen Berufsunfähigkeit anpassen. Die ersten Versicherer bringen Konzepte auf den Markt.

Die Rente mit 67 ist nach der Zustimmung des Bundesrates endgültig unter Dach und Fach. Demnach erhöht sich die Lebensarbeitszeit zwischen den Jahren 2012 bis 2029 schrittweise auf 67 Jahre (siehe Grafik). Vollständig treffen die Änderungen alle Jahrgänge ab 1964. Einzige Ausnahme: Wer 45 Jahre Beiträge in die Rentenkasse gezahlt hat, soll weiterhin mit 65 abschlagsfrei seine Rente beziehen können.

Vor allem für Akademiker spielt diese Ausnahmeregelung kaum eine Rolle, da sie wegen ihres Studiums erst später in den Beruf eintreten können. „Viele gesetzlich Versicherte müssen wegen der Erhöhung des Rentenalters ihre Finanzplanung anpassen“, sagt Gerhard Frieg, Vorstand der MLP AG. „Neben der Altersvorsorge besteht vor allem beim Schutz gegen Berufsunfähigkeit enormer Handlungsbedarf.“

Bislang gibt es große Versorgungslücken in der Bevölkerung für den Fall einer Berufsunfähigkeit (BU). Denn die gesetzliche Leistung fällt äußerst schmal aus, vor allem für die Jahrgänge ab 1961. Allerdings ist gerade in den letzten Berufsjahren das Risiko einer Berufsunfähigkeit am größten. „Deshalb ist ein privater BU-Schutz bis zum 67. Lebensjahr Pflicht“, sagt Frieg.

Derzeit bringen die ersten Versicherer BU-Konzepte mit einem Endalter 67 auf den Markt, weitere folgen in den kommenden Monaten. Die Höhe der zusätzlichen Prämie unterscheidet sich je nach Anbieter und Berufsgruppe. Ein Beispiel: Ein heute 30-jähriger Arzt sichert 1.500 Euro monatliche BU-Rente ab. Bislang betrug sein monatlicher Zahlbetrag bei einem günstigen Anbieter 56 Euro. Bei einem Risikoschutz bis zum 67. Lebensjahr erhöht sich dieser Beitrag um 10 auf 66 Euro.

Viele Versicherte stehen allerdings vor dem Problem, nicht bis zum 67. Lebensjahr arbeiten zu können oder zu wollen. Wer nach der Erhöhung des Renteneintrittsalters weiterhin mit 65 Jahren aus dem Beruf ausscheidet, verzichtet auf 7,2 Prozent (0,3 Prozent pro Monat) seiner gesetzlichen Altersbezüge – und muss dementsprechend mehr privat oder betrieblich vorsorgen.

Um möglichst flexibel zu bleiben, empfiehlt es sich, den BU-Schutz auf das 67. Lebensjahr auszurichten und den Vertrag bei früherem Renteneintritt auslaufen zu lassen. Bei der Altersvorsorge sollten Versicherte darauf achten, dass der Vertrag über eine flexible Ablaufphase verfügt, also keine Abschläge bei frühzeitiger Auszahlung ab dem 60. Lebensjahr anfallen. Wer dann tatsächlich bis 67 arbeitet, profitiert von einem stärkeren Zinseszinseffekt – und einer höheren Auszahlung.



Herr Jan Berg
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