Berufsunfähigkeitsversicherung: Immer Einblick in die Patientenakte nehmen

Wer nicht alle Krankheiten im Rahmen eines BU-Antrags meldet, verletzt seine vorvertragliche Anzeigepflicht. Damit man den Rentenanspruch im BU-Fall nicht gefährdet, sollte man sich auf den Abschluss einer BU-Versicherung sorgfältig vorbereiten.

Pfefferminzia.de aufrufen

Passend zum Thema

Aktuell im Gespräch

Archiv - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Archiv - Meistgelesen