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26.01.2010 - dvb-Presseservice

Berufsunfähigkeitsversicherung

Wer sich informiert und Zeit investiert, ist gut abgesichert

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Jeder Vierte wird in Deutschland vor dem Rentenalter berufsunfähig – und nur zehn Prozent der Betroffenen sind für diesen Fall ausreichend versichert. Dabei sinkt das Alter derjenigen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr berufstätig sein können, und die gesetzliche Absicherung ist unzureichend bzw. für alle nach 1961 Geborenen nicht mehr gegeben. Daher gehört eine Berufsunfähigkeitsversicherung eigentlich zwingend in das Versicherungspaket jedes Arbeitnehmers. Die ERGO Versicherungsgruppe zeigt auf, welche Punkte dabei besondere Aufmerksamkeit verdienen.

Nicht allen Berufstätigen ist bewusst, wie wichtig eine private Absicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit ist. Denn als Auslöser für eine Berufsunfähigkeit kommen nicht nur Unfälle in Frage: Die häufigsten Gründe sind verbreitete Beschwerden der Gelenke, Wirbelsäule, Muskeln und Knochen sowie psychische Erkrankungen. Und ein chronisches Rückenleiden kann fast jeden treffen, auch junge Arbeitnehmer. Daher empfiehlt die Expertin der ERGO Versicherungsgruppe, Tatjana Höchstödter, sich rechtzeitig über die verschiedenen Möglichkeiten der privaten Absicherung zu informieren: „Planen Sie vor allem genügend Zeit für die Auswahl und Gestaltung der Police ein, dann können Sie sich im ‚Fall der Fälle’ auf einen guten Versicherungsschutz verlassen.“

Liegt der Vertrag über eine Berufsunfähigkeitsversicherung vor, verdienen vor allem zwei Klauseln eine genauere Betrachtung: Die abstrakte oder konkrete Verweisung sowie die Kategorisierung durch Pflegepunkte oder Pflegestufe.

Abstrakte oder konkrete Verweisung?

Wichtig für den Versicherungsnehmer ist zum Beispiel die Frage, ob er eine andere Tätigkeit aufnehmen muss, wenn er krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage ist, in seinem zuletzt ausgeübten Beruf zu arbeiten. Im Vertragsdeutsch wird hier von abstrakter und konkreter Verweisung gesprochen, wenn ihn die Versicherung gegebenenfalls auf eine andere Tätigkeit ‚verweisen’ kann. Muss beispielsweise eine Friseurin wegen Knieproblemen ihren Beruf aufgeben, wäre sie mit dem Passus der abstrakten Verweisung im Versicherungsvertrag dazu verpflichtet, eine andere Tätigkeit zu suchen. Die reelle Chance, einen anderen Job zu finden, spielt dabei keine Rolle. „Die konkrete Verweisung ist die deutlich kundenfreundlichere Lösung“, so die Ansicht der Versicherungsexpertin: „Denn diese Klausel setzt voraus, dass der Versicherte schon eine andere Tätigkeit ausübt – beispielsweise ein Schreiner, der wegen eines Rückenleidens bereits eine Umschulung im kaufmännischen Bereich absolviert und eine Stelle als Sachbearbeiter gefunden hat.“ Liegt er mit seinem neuen Job bei Einkommen und Wertschätzung annähernd auf gleichem Niveau, so hat der Schreiner keinen Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente in seinem ursprünglichen Beruf. Im Gegensatz zur „abstrakten Verweisung“ kann er jedoch nicht verpflichtet werden, in einem Vergleichsberuf neu anzufangen.

Mitversicherung der Pflegebedürftigkeit

Für den Versicherten bedeutet es einen großen Vorteil, dass bei der Berufsunfähigkeitsversicherung der ERGO Lebensversicherung das Risiko der Pflegebedürftigkeit mitversichert ist. Denn sollte der Betroffene ein Pflegefall werden, bleiben ihm im Leistungsfall zusätzliche Untersuchungen erspart. Darüber hinaus ist es für den Arbeitnehmer wichtig zu wissen, nach welcher Methode die Versicherung Pflegefälle einstuft: Einige Versicherungsträger wie beispielsweise auch ERGO verwenden ein eigenes Punktesystem, andere setzen die gesetzlichen Pflegestufen als Kriterien an. „Die Anzahl der Punkte ist entscheidend dafür, ob die Rente anteilig oder komplett geleistet wird“, erläutert die Expertin der ERGO.

Nur noch geringer Versicherungsschutz aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Seit der Rentenreform von 2001 haben alle nach 1961 Geborenen bei Berufsunfähigkeit keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung mehr. Deshalb sollte eine entsprechende Versicherung ein entscheidender Bestandteil des privaten Vorsorgepakets sein. Und gerade junge Arbeitnehmer profitieren bei einem frühzeitigen Abschluss von den niedrigen Einstiegstarifen.




Frau Petra Wahedi

Tel.: 0211/4937-3174
Fax: 0211/4937-3113
E-Mail: petra.wahedi@ergo.de


Frau Dr. Sabine Gladkov

Tel.: 089/998 461-0
Fax: 089/998 461-20
E-Mail: ergo@hartzcommunication.de

ERGO Versicherungsgruppe AG
Victoriaplatz 2
40198 Düsseldorf
www.ergo.com

Über die ERGO Versicherungsgruppe

Mit 17,7 Mrd. Euro Beitragseinnahmen ist ERGO eine der großen europäischen Versicherungsgruppen. ERGO ist weltweit in über 30 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. In Europa ist ERGO die Nummer 1 in der Kranken- und der Rechtsschutzversicherung; im Heimatmarkt Deutschland gehört ERGO über alle Sparten hinweg zu den Marktführern. Heute vertrauen 40 Millionen Kunden den Leistungen, der Kompetenz und der Finanzstärke der ERGO und ihrer Gesellschaften; in Deutschland sind es 20 Millionen Kunden. 50.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als selbstständige Vermittler hauptberuflich für die Gruppe. Großaktionär mit 99,69 % der Anteile ist Munich Re, einer der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.ergo.de