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28.09.2007 - dvb-Presseservice

Berufsunfähig wegen Burnout-Syndroms

(OVB) Bei den Gründen für eine Erwerbsminderung oder eine Berufsunfähigkeit haben psychische Probleme den Erkrankungen am Herzen oder am Knochengerüst längst den Rang abgelaufen. Doch kann jemand eben wegen psychischer Probleme seiner Arbeit nicht mehr nachgehen, verweigern immer noch viele Versicherungen die vertraglich vereinbarten Leistungen aus Berufsunfähigkeitspolicen. Dies dürfte sich künftig wahrscheinlich ändern. Zumindest wenn eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) München unter dem Aktenzeichen 25 O 19798/03 Schule macht. Im vorliegenden Fall hatte der BU-Versicherte und spätere Kläger einen Nervenzusammenbruch erlitten. Daraufhin empfahl ihm sein Arzt, den Job aufzugeben. Der Patient tat dies auch und verlangte von seinem Versicherer die vereinbarte BU-Rente. Die Klage vor dem OLG München war also unausweichlich. Und dort zog die Assekuranz den Kürzeren, nachdem ein Gutachter den Kläger untersucht und zum gleichen Ergebnis gekommen war wie dessen Hausarzt. Das Oberlandesgericht der bayerischen Hauptstadt verurteilte den Versicherer zur Nachzahlung der bislang verweigerten BU-Rente von knapp 150.000 Euro.



Frau Antje Schweitzer
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Über die OVB Holding AG

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