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18.01.2011 - dvb-Presseservice

Berufsunfähigkeit tritt ein – Was nun?

Das Thema Berufsunfähigkeit ist in aller Munde. Der Vertrieb läuft, die Kunden werden beraten, die Verträge werden abgeschlossen. Was passiert allerdings, wenn dann tatsächlich die Berufsunfähigkeit eintritt? Die betroffenen Personen und deren Familien geraten neben der schweren gesundheitlichen auch häufig in eine finanzielle Krise und stehen häufig vor einem emotionalen Scherbenhaufen. Nun weiss man, dass hier eine BU-Versicherung besteht. Aber wie geht man jetzt am besten vor?

Für die Steuererklärung konsultiert man den Steuerberater, für rechtliche Angelegenheiten nimmt man sich einen Rechtsanwalt, für medizinische Problemfälle vertraut man auf die Einschätzung des Arztes. Dagegen nehmen sich nur 1-2 % aller Betroffenen für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche professionelle Hilfe. Bei der Berufsunfähigkeit geht es für den Kunden um seine Existenz. Verglichen mit den vorgenannten Beratern für Recht, Geld und Gesundheit ist deshalb im Falle des Eintritts der Berufsunfähigkeit die Einschaltung eines professionellen Beraters erst recht wichtig.

Was passiert stattdessen in der Realität?
Zur Durchsetzung der Ansprüche wird in der Regel der Vertreter oder Makler, der den Vertrag abgeschlossen hat, aufgesucht. Dessen Aufgabe und Stärke ist die Bedarfsermittlung des Versicherungsschutzes und der Verkauf seiner Produkte sowie die laufende Betreuung. Hierfür ist er professioneller Begleiter und wichtiger Weggefährte seines Kunden. Diese Aufgaben soll er auch weiterhin wahrnehmen. Allerdings für die Durchsetzung von BU-Ansprüchen ist er nicht die beste Alternative.

Denn: Ist die Berufsunfähigkeit eingetreten, so sollte auch hier der absolute Experte für dieses Thema als Berater eingeschaltet werden.

Dieser Berater kümmert sich ausschließlich darum, dass der Kunde seine BU-Rente erhält. Zu den Aufgaben des Beraters gehört dabei, im ersten Schritt genau zu prüfen, ob überhaupt ein Leistungsanspruch besteht und wie groß die Erfolgschancen auf eine Durchsetzung sind. Nach dieser Vorabprüfung werden dem Versicherer nur noch die Fälle vorgelegt, in denen nach den BU-Bedingungen und den medizinischen Voraussetzungen mit hoher Wahrscheinlichkeit auch tatsächlich eine BU vorliegt.

Diese Leistung kann er nur mit einer ausgewiesenen Spezialisierung basierend auf fundierten medizinischen Fachkenntnissen gepaart mit juristischen Kenntnissen sowohl im VVG als auch in den BU-Bedingungen erbringen.

Der Vorteil der Einschaltung dieses Experten ist, dass der Vertreter oder Makler des BU-Betroffenen seinem Kunden einen hochqualifizierten Service zur Durchsetzung anbieten kann. Er kann sich damit sicher sein, auch weiterhin einen zufriedenen Kunden zu haben.

Denn, sofern der Vermittler die Ansprüche seines Kunden nicht durchsetzen kann - unabhängig ob aus Unkenntnis oder aufgrund ungenügender Vorprüfung - ist sein Vertrauensverhältnis zum Kunden akut in Gefahr. Ob dieser ihm weiterhin seine Absicherung anvertrauen möchte, ist ungewiss.

Für genau diese Situation gibt es jetzt erste Lösungen am Markt für Kunden und Vermittler.
Die Anspruch und Leistung UG hat sich auf die Durchsetzung der BU-Ansprüche spezialisiert und bietet seinen Kunden professionelle Hilfe v.a. im süddeutschen Raum an. Dabei sind die Erfolgsquoten mit 98% erfolgreich durchgesetzter Ansprüche herausragend. Verantwortung für den Kunden zeigt die Anspruch und Leistung auch bei der Vergütung, die ausschließlich erfolgsbasiert ist. Leider gibt es deutschlandweit derzeit noch wenige Anbieter in diesem zunehmend größer werdenden Markt.

Möchten Sie noch mehr Informationen:
Besuchen Sie unsere Internetseite : www.anspruchundleistung.de



Frau Christine Reitmaier
Tel.: 0821 / 57054-77
E-Mail: cr@anspruchundleistung.de