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02.09.2011 - dvb-Presseservice

Berufsunfähigkeits- und Pflegeschutz nicht kombinieren

Kopplung mit großen Nachteilen verbunden

Zwei auf einen Streich. Das ist das Motto, das manche Versicherer neuerdings verfolgen. Sie bieten eine Kombination aus Berufsunfähigkeits- und Pflegeversicherung an. Thorsten Rudnik, Vorstandsmitglied des Bundes der Versicherten (BdV): „Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zu den wichtigsten Policen. Die Pflegezusatzversicherung kann eine sinnvolle Ergänzung sein. Die Verknüpfung beider in einem Vertrag ist für Kunden allerdings mit Nachteilen verbunden.“

Aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es eine Rente, wenn der Kunde nach einem Unfall oder durch Krankheit dauerhaft seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Die Leistungen aus der Pflegeversicherung werden ebenfalls als Rente erbracht. Thorsten Rudnik: „Das ist die ungünstigste Variante der Pflegeversicherung. Die Beiträge hierfür sind viel zu hoch.“ Verbraucher sollten für den Pflegefall besser in Form einer Pflegetagegeld- oder Pflegekostenversicherung vorsorgen.

Die BdV-Experten kritisieren die Kopplung der Bausteine. Kann der Vertrag beispielsweise wegen eines finanziellen Engpasses nicht fortgeführt werden, entfällt der Versicherungsschutz für beide Bestandteile. Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann nicht ohne die Pflegeversicherung laufen. Der Kunde muss bei Besserung der Finanzlage neue Verträge abschließen. Das wird durch das fortgeschrittene Alter teurer und kann je nach Gesundheitszustand sogar unmöglich sein.

Thorsten Rudnik weiter: „Wichtig ist auch, dass die Pflegeversicherung nicht erst ab Pflegestufe III, sondern bereits ab Stufe I einspringt.“ Prüfen sollten Verbraucher zudem, ob bei gleichzeitiger Berufsunfähigkeit und Pflegebedürftigkeit nur eine Rente gezahlt wird.



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Versicherer kombinieren jetzt den Schutz bei Berufsunfähigkeit und Pflegebedürftigkeit ? zum Nachteil der Verbraucher. Foto: BdV