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17.04.2007 - dvb-Presseservice

Berufsunfähigkeitsversicherung bis 67

Versicherungslaufzeiten müssen an neues Rentenalter angepasst werden:

Die Rente ab 67 Jahre ist beschlossen. Männer und Frauen ab dem Jahrgang 1964 müssen zwei Jahre länger als bisher arbeiten. Erst dann können sie ohne Rentenabzüge in den Ruhestand gehen. Dieser Entwicklung müssen auch private Versicherer Rechnung tragen. Zum Beispiel im Zusammenhang mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Bund der Versicherten (BdV) fordert die Gesellschaften auf, die Laufzeiten der bereits bestehenden Verträge auf Antrag ohne neue Gesundheitsprüfung bis zum 67. Lebensjahr der Versicherten zu verlängern.

Wer einen Vertrag neu abschließt, dem rät Lilo Blunck, BdV-Geschäftsführerin: „Achten Sie beim Neuabschluss darauf, dass der Anbieter die Laufzeit bis 67 akzeptiert, denn einige Anbieter tun dies noch nicht.“

Zugleich weist der BdV darauf hin, dass das Risiko, berufsunfähig zu werden, von viel zu vielen nach wie vor unterschätzt wird. BdV-Versicherungsexpertin Bianca Höwe verdeutlicht das mit diesen Zahlen: „Nahezu jeder dritte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte wird vor Erreichen des Rentenalters berufs- oder erwerbsunfähig. Aber nur etwa ein Viertel aller Personen haben überhaupt eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Deren Leistungen sind nach unseren Erfahrungen aber häufig nicht ausreichend.“

Lilo Blunck: „Noch immer überflügelt die Zahl der Abschlüsse von Hausratversicherungen diese wichtige Versicherung. Dieses Ungleichgewicht gilt es zu verändern. Das ist enorm wichtig, weil die Leistungen des Staates im Falle der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit nicht ausreichen. Private Vorsorge ist deshalb unverzichtbar.“

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung tritt ein, wenn der Versicherungsnehmer seine zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit zu mindestens 50 Prozent auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Auch Schüler, Studenten oder Hausfrauen sollten so früh wie möglich einen solchen Vertrag abschließen. Der Abschluss ist ab dem 15. Lebensjahr möglich. BdV-Rat: Bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht nur auf die Laufzeit und den Beitrag zu achten, sondern auf gute Versicherungsbedingungen.

Wer sich näher über die Berufsunfähigkeits- oder andere Versicherungen sachkundig machen will, kann sich die anbieterneutrale BdV-Broschüre „Gut und günstig versichert“ schicken lassen. Auch Nichtmitglieder erhalten sie kostenlos. Anforderung beim Bund der Versicherten e. V., Postfach 11 53, 24547 Henstedt-Ulzburg (Telefon: 04193-94222, Fax: 04193-94221). Oder herunterladen: www.bundderversicherten.de/bdv/Broschueren/Gutundguenstig.pdf



Frau Lilo Blunck
E-Mail: lblunck@bundderversicherten.de

Bund der Versicherten
Rönkrei 28
22399 Hamburg
www.bundderversicherten.de