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29.09.2010 - dvb-Presseservice

Bessere Geschäftsbedingungen für Hannover Re (Bermuda) Ltd.

Regulierungsbehörde in Florida reduziert Besicherungspflichten für Hannover Re (Bermuda) Ltd.

Nachdem das Florida Office of Insurance Regulation die Hannover Rück bereits im Februar dieses Jahres – als ersten ausländischen Rückversicherer weltweit – als sogenannten „Eligible Reinsurer” zugelassen hat, verfügt nun auch ihre Tochtergesellschaft Hannover Re (Bermuda) Ltd. über diesen Status.

Hierdurch kann die Gesellschaft ihr Schaden-Rückversicherungsgeschäft in Florida unter verbesserten Konditionen zeichnen: Waren für ausländische Rückversicherer die Schadenreserven bislang mit 100 Prozent zu besichern, so sind es für die Hannover Re (Bermuda) Ltd. in der Sach-Katastrophen­rück­versicherung nur noch 20 Prozent.

„Wir begrüßen die Entscheidung des Florida Office of Insurance Regulation und hoffen, dass weitere US-Staaten die Besicherungspflichten für ausländische Rückversicherer ebenfalls reduzieren”, erklärte Ulrich Wallin, Vorstands­vorsitzender der Hannover Rück.

Als bislang einziger US-Bundesstaat hat Florida eine Regelung erlassen, die an ausländische Rückversicherer mit gutem Rating und hoher Finanzkraft niedrigere Besicherungs­anforderungen stellt.




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