Regulierungsbehörde in Florida reduziert Besicherungspflichten für Hannover Re (Bermuda) Ltd.
Nachdem das Florida Office of Insurance Regulation die Hannover Rück bereits im Februar dieses Jahres – als ersten ausländischen Rückversicherer weltweit – als sogenannten „Eligible Reinsurer” zugelassen hat, verfügt nun auch ihre Tochtergesellschaft Hannover Re (Bermuda) Ltd. über diesen Status.
Hierdurch kann die Gesellschaft ihr Schaden-Rückversicherungsgeschäft in Florida unter verbesserten Konditionen zeichnen: Waren für ausländische Rückversicherer die Schadenreserven bislang mit 100 Prozent zu besichern, so sind es für die Hannover Re (Bermuda) Ltd. in der Sach-Katastrophenrückversicherung nur noch 20 Prozent.
„Wir begrüßen die Entscheidung des Florida Office of Insurance Regulation und hoffen, dass weitere US-Staaten die Besicherungspflichten für ausländische Rückversicherer ebenfalls reduzieren”, erklärte Ulrich Wallin, Vorstandsvorsitzender der Hannover Rück.
Als bislang einziger US-Bundesstaat hat Florida eine Regelung erlassen, die an ausländische Rückversicherer mit gutem Rating und hoher Finanzkraft niedrigere Besicherungsanforderungen stellt.
Herr Karl Steinle
General Manager Corporate Communications
Tel.: +49 511 5604-1500
Fax: +49 511 5604-1648
E-Mail: karl.steinle@hannover-re.com
Frau Gabriele Handrick
Chief Media Relations Manager
Tel.: 49 / 511 / 5604 - 1502
Fax: 49 / 511 / 5604 - 1648
E-Mail: gabriele.handrick@hannover-re.com
Herr Klaus Paesler
Senior Investor Relations Manager
Tel.: +49 / 511 / 56 04 - 17 36
Fax: +49 / 511 / 56 04 - 16 48
E-Mail: klaus.paesler@hannover-re.com
Hannover Rückversicherung AG
Karl-Wichert-Allee 50
30625 Hannover
www.hannover-rueck.de