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17.03.2009 - dvb-Presseservice

Betreuungspauschalen auf dem Vormarsch

Immer mehr Versicherungsmakler nutzen Betreuungspauschalen strategisch. Darauf weist die Deutsche Verrechnungsstelle für Versicherungs- und Finanzdienstleistungen hin.

Das Nutzen von Betreuungspauschalen hat mehrere Dimensionen. Diese werden von den meisten Vermittlern deutlich unterschätzt, berichtet Versicherungsbetriebswirt Michael A. Hillenbrand. Er ist Vorstand der Deutsche Verrechnungsstelle für Versicherungs- und Finanzdienstleistungen AG, die sich auf die Abrechnung von Honoraren als Dienstleistung für Versicherungsmakler spezialisiert hat.

Zunächst zeigt sich für jeden erkennbar die wirtschaftliche Dimension, mit der der Versicherungsmakler seine Umsätze deutlich erhöht. Der Versicherungsmakler generiert hier Einnahmen, über die er sonst, insbesondere über Courtagemodelle, nicht verfügen würde. Diese Betreuungspauschalen beginnen bei 35 € pro Jahr und bewegen sich nach Erfahrung der Deutschen Verrechnungsstelle bis zu 45 € pro Monat. Je nach Makler, Kunden und Zielgruppe werden unterschiedliche Größenordnungen gewählt, wobei sich zeigt, dass ein Betrag von 10 € pro Monat oder 120 € pro Jahr am häufigsten vereinbart wird. Da kommen schnell riesige Summen zusammen.

Bei nur 300 Kunden verfügt der Makler über 35.000 € zusätzlichen Umsatz. Und wir sprechen hier nicht über Versicherungsprämie, von der der Makler dann 21 % Courtage erhält, sondern von Nettoeinnahmen, betont die Verrechnungsstelle. Dafür müsste der Makler mit Courtagemodellen den vierfachen Prämienumsatz erzielen.

Außerdem kommt noch eine strategische Dimension hinzu, die doppelte Vorteile bringt. Der Versicherungsmakler ist in der Lage durch die Vereinbarung von Betreuungspauschalen den Kundenbestand zu optimieren.

Mit Kunden die nicht bereit sind eine Betreuungspauschale zu entrichten (das sind in der Regel die Kunden, die ohnehin nur eine PHV- und Kfz-Versicherung haben), vereinbart man einfach, dass keine Beratung und Betreuung mehr geschuldet wird. Der Makler sei jederzeit für den Kunden da, man müsse sich jedoch im Einzelfall über eine Vergütung unterhalten. Eine derartige Vereinbarung, die im Gesprächsprotokoll festgehalten wird, kommt einer Enthaftungserklärung gleich. Der Makler schuldet nun keine laufende Betreuungsleistungen mehr und minimiert so die Risiken.

Gleichzeitig vermindert sich die Anzahl der Kunden, die betreut werden müssen, und der Servicegrad steigt, da der Makler sich auf die "richtigen“ Kunden konzentrieren kann. Wie man solche Modelle umsetzt, erfährt der Makler bei der Deutschen Verrechnungsstelle.



Tel.: 09 31/ 26 08 28 - 0
Fax: 09 31/ 26 08 28 - 79

dvvf Deutsche Verrechnungsstelle für
Versicherungs- und Finanzdienstleistungen AG
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