Betrieb einer Marihuana-Plantage kann berufliche Tätigkeit sein

Auch das Unterhalten einer Marihuana-Plantage kann eine berufliche Tätigkeit im Sinne der Bedingungen der Privat-Haftpflichtversicherung darstellen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Plantage dem Lebensunterhalt gedient hat. Darauf hat das Oberla ...

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