Betrieb einer Marihuana-Plantage kann berufliche Tätigkeit sein
Auch das Unterhalten einer Marihuana-Plantage kann eine berufliche Tätigkeit im Sinne der Bedingungen der Privat-Haftpflichtversicherung darstellen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Plantage dem Lebensunterhalt gedient hat. Darauf hat das Oberla ...