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04.03.2008 - dvb-Presseservice

Betriebliche Altersvorsorge

Absicherung gegen Vermögensschäden oft unzureichend

Die betriebliche Altersvorsorge ist auf dem Vormarsch. Auf der Suche nach neuen, lukrativen Tätigkeitsfeldern haben einige Versicherungsvermittler und Finanzdienstleister den bestehenden Trend bereits erkannt:

Ergänzende Vorsorge ist zwingend erforderlich, da die gesetzliche Rente nicht mehr ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern. Der Gesetzgeber hat den Handlungsbedarf erkannt und mit den Rentenreformen der vergangenen Jahre das System der Alterssicherung in Deutschland neu ausgerichtet. Das Segment der betrieblichen Altersversorgung hat dadurch eine erhebliche Aufwertung erfahren.

Komplexe Materie

Allerdings: Die Materie ist komplex. Arbeits-, steuer- und sozialrechtliche Aspekte überlagern sich in vielschichtiger Weise. Im Vergleich zur privaten Altersvorsorge stellt die betriebliche Altervorsorge wesentlich höhere Ansprüche an die Qualität der Beratung.

Ebenso anspruchsvoll sind die Zusammenhänge bei der Absicherung des Vermögensschaden- Haftpflichtrisikos. Die Praxis zeigt, dass viele aktive Berater nur eine sehr rudimentäre Vorstellung von dem Umfang des bestehenden Versicherungsschutzes haben. Dieser reicht in vielen Fällen tatsächlich nicht aus, um den Risiken ihrer beruflichen Tätigkeit Rechnung zu tragen.

Das bestätigt der unabhängige Versicherungsmakler Ralf W. Barth, der sich auf dem Gebiet der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung einen Namen gemacht hat: „Als VSH-Referent werde ich häufig zu Vertriebsveranstaltungen eingeladen. Erst kürzlich hatte ich ein Seminar mit einer namhaften Wirtschafts- und Steuerkanzlei, an dem Vertriebspartner und Makler teilnahmen. Es stellte sich im Rahmen der Diskussion heraus, dass gerade im Bereich der betrieblichen Altersversorgung zum Teil erhebliche Deckungslücken bestehen.“ Barth weiter: „Vertriebspools, die für Ihre Partner nur eine einzige VSH-Lösung bereithalten, welche sich im Nachhinein als unzureichend erweist, droht im Schadenfall der Regress – ganz abgesehen von dem vermeidbaren Imageverlust.“

Die Vermittlung von bAV - Versicherungsprodukten sowie die entsprechende Beratung ist unter dem Gesichtspunkt der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung unproblematisch. Diese Tätigkeiten sind im Rahmen der normalen Versicherungsvermittlung regelmäßig mitversichert.

Zusätzliche Absicherung erforderlich

Dagegen tangieren andere Instrumente wie Zeitwertkonten, Pensionskassen oder die pauschal dotierten Unterstützungskassen den Finanzdienstleistungsbereich und bedürfen daher im Regelfall einer zusätzlichen Absicherung.

In den meisten Bedingungswerken ist die Beratung zu Versorgungseinrichtungen oder zur Bildung von Rückstellungen ausdrücklich ausgeschlossen. Hier wird zusätzlicher Versicherungsschutz als Unternehmensberater benötigt.

Konkrete Lösungen hierzu bietet seit kurzem die Ralf W. Barth GmbH, die sich der Deckungslücken gezielt angenommen und zusammen mit den Risikoträgern verschiedene Lösungen erarbeitet hat. BAV Berater, die schnell Gewissheit benötigen, ob Sie ausreichenden Versicherungsschutz genießen, können von dem Angebot „Policen-Check“ der Ralf W. Barth GmbH Gebrauch machen. Nähere Informationen hierzu gibt es unter www.rwb-finanz.de oder unter der Service-Nummer 07138-96070.



Herr Ralf W. Barth
Geschäftsführer
Tel.: 07138 96070
Fax: 07138 960720
E-Mail: Ralf.W.Barth@rwb-finanz.de

Ralf W. Barth GmbH
Birkenweg 5
74193 Schwaigern
www.rwb-finanz.de

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URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Betriebliche-Altersvorsorge-ps_8309.html