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12.04.2007 -
dvb-Presseservice
Betriebliche Pensionszusagen vereinfacht
Ministerrat beschließt Neuregelung zur Sicherung von Pensionszusagen
Am 28. März 2007 hat der Ministerrat eine Neufassung der
Wertpapierdeckungspflicht für Pensionsrückstellungen beschlossen und dem
Budgetausschuss zugewiesen. Firmen,die für
ihre Gesellschafter oder ArbeitnehmerInnen eine Firmenpension zugesagt haben
oder planen dies zu tun, bekommen demnach mehr Auswahlmöglichkeiten zur
Absicherung dieser Zusagen und können statt der bisher notwendigen
Wertpapierdeckung die Abdeckung dieser innerbetrieblichen
Zahlungsverpflichtungen komplett an Versicherungen auslagern. Notwenig wurde die
im Abgabenänderungsgesetz 2007 zum Budgetbegleitgesetz festgeschrieben
Korrektur, da der Verfassungsgerichtshof im Oktober 2006 die Bestimmungen über
die Wertpapierdeckung bei Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen aufgehoben
hatte. Ein Parlamentsbeschluss wird vor der Sommerpause
erwartet.
Elisabeth Stadler,
Vorstandsmitglied der UNIQA Personenversicherung,
begrüßt die Neuordnung: "Damit ist man einer langjährigen Forderung von
Unternehmen und Versicherern nachgekommen, um die planbare Absicherung solcher
Vorsorgen im Betrieb zu erleichtern. Waren Firmen bei
Zusagen für Pensionszahlungen, Todesfallschutz oder Berufsunfähigkeit gezwungen,
ein Wertpapierdepot in der Höhe des halben steuerrechtlichen Bilanzwertes der
Zusagen zu führen entfällt diese Verpflichtung bei einer Auslagerung an
Versicherungen nun. Auch bisher haben viele Unternehmen für Finanzierungs- und
Liquiditätsprobleme im Leistungsfall vorgesorgt und sich zusätzlich zur
vorgeschriebenen Wertpapierdeckung für eine Rückdeckungsversicherung
entschieden. Mit der Neuregelung sind die vollen Verpflichtungen einfach über
monatliche Beiträge an die Versicherung abdeckbar, das Splitten der Veranlagung
nicht mehr notwendig und das gesamte Handling für die Unternehmen wird deutlich
vereinfacht."
Betriebliche Vorsorge in
Österreich noch unterentwickelt
Für die
betriebliche Altersvorsorge erwartet Stadler durch die
Neuregelung einen weiteren Wachstumsschub: "Zweistellige Zuwachsraten im
Prämienvolumen zeigen, dass diese Form der Vorsorge immer mehr an Bedeutung
gewinnt. Man muss aber auch sehen, dass die betriebliche Pensionsvorsorge in
Österreich im internationalen Vergleich nach wie vor unterrepräsentiert ist."
Österreichweit rechnet man mit aktuell rund 50.000 - 70.000 Personen, die über
betriebliche Pensionszusagen verfügen - zu einem erheblichen Teil handelt es
sich dabei um Geschäftsführer, Gesellschafter etc. Die UNIQA Gruppe hat bisher
für rund 2.000 Unternehmen in Österreich und Deutschland die Rückdeckung
betrieblicher Pensionszusagen übernommen. Die jährlich
pro Person eingezahlten Prämien bewegen sich dabei zwischen 3.000 und in
Ausnahmefällen auch deutlich über 100.000 Euro. Stadler: "Die neue Regelung wird
aus meiner Sicht wieder mehr Betriebe veranlassen über betriebliche
Pensionszusagen nachzudenken. Wir rechnen daher auch in
den nächsten Jahren mit einer deutlich zweistelligen Prämiensteigerung aus
diesem Bereich. Mit einer eigenen spezialisierten Vertriebsorganisation für den
gesamten Bereich des betrieblichen Vorsorgemanagements - zu dem auch die
betriebliche Kollektivversicherung zählt - garantiert UNIQA optimale
Beratungsqualität."
Ein druckfähiges Foto von
Elisabeth Stadler können Sie unter http://www.uniqagroup.com/uniqagroup/cms/de/img/UNIQA_Elisabeth_Stadler_tcm52-296370.jpg
abrufen.
Herr
Tel.: (+43 1) 211 75-3414
Fax: (+43 1) 211 75-3619
E-Mail: presse@uniqa.at
URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Betriebliche-Pensionszusagen-vereinfacht-ps_4346.html