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14.08.2006 - dvb-Presseservice

Betriebserlaubnis für DocMorris nicht gerechtfertigt

"Das vom saarländischen Gesundheitsminister vorgestellte Gutachten rechtfertigt die Missachtung deutschen Apothekenrechts nicht", so Heinz-Günter Wolf, Präsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Es bestehe weder eine europäische Rechtsvorschrift noch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, die Deutschland ausdrücklich zwingen, Kapitalgesellschaften den Betrieb von Apotheken zu erlauben. Der von Minister Hecken vorgegebene Zwang zum Handeln resultiere aus einer fehlerhaften tatsächlichen Wertung des Gutachters und einer bislang so nicht vertretenen Rechtsauffassung. Wenn auf solch dünner rechtlicher Basis in Zukunft deutsche Politik gemacht werde, seien Gesetze das Papier nicht mehr wert, auf dem sie stehen. Der Gutachter selbst räume die auf der Hand liegenden Risiken einer Missachtung deutschen Rechts unter Berufung auf europäisches Recht ein, die den Willen des Parlaments konterkarieren und zum rechtlichen Chaos führen würden. "Staatsräson ist des Ministers Sache offenbar nicht", so Wolf.

Auch das heutige Urteil des Landgerichts Saarbrücken stütze den Minister entgegen anderslautender Auffassung nicht. Lediglich der Eilantrag einer Apothekerin auf sofortige Schließung der Apotheke wurde in der ersten Instanz zurückgewiesen. In den inhaltlich maßgeblichen Rechtsfragen stünden gerichtliche Entscheidungen der in erster Linie zuständigen Verwaltungsgerichte noch aus.

Der saarländische Minister für Justiz, Gesundheit und Soziales hatte Ende Juni einer holländischen Aktiengesellschaft die Erlaubnis zum Betrieb einer Apothekenfiliale in Saarbrücken erteilt.



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