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18.09.2009 - dvb-Presseservice

Betriebshaftpflichtversicherung: Hier ist Detailarbeit gefragt

Dass jedes Unternehmen, egal ob es sich um produzierendes Gewerbe oder einen Dienstleistungsbetrieb handelt, über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen sollte, gehört eigentlich zum kleinen Einmaleins des Selbstständigen. Was alles dazu gehört, damit diese wichtige Basisversicherung auch greift wenn sie benötigt wird, erläuterte Michael Bücken, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) auf einem Pressegespräch am 17. September 2009 in Köln.

Es lohnt sich, vor Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung eine genaue Aufstellung aller Risiken zu machen, die im Unternehmen möglich erscheinen, denn die gehört, zusammen mit einer detaillierten Beschreibung aller Tätigkeiten des Betriebes, in den Versicherungsschein. Nur so besteht umfassender Versicherungsschutz. Von der Wasserlache im Lebensmittelgeschäft, auf der ein Kunde ausrutschen und sich verletzen kann bis zur Giftwolke, die aus einem Chemieunternehmen entweichen und Schäden über die Betriebsgrenze hinaus anrichten kann, sollte alles bedacht werden. Die Versicherungssumme wird nach dem größten aller vorstellbaren Schadenfälle im Betrieb gewählt – und sollte regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Bei der Erstellung des Versicherungskonzeptes kann ein versierter Fachanwalt für Versicherungsrecht wertvolle Unterstützung bieten.

Unternehmensstruktur berücksichtigen

Komplex aufgestellte Unternehmen, zum Beispiel Holding-Gesellschaften, müssen zudem beachten, dass sämtliche rechtlich selbständigen Organisationen des Unternehmens Versicherungsschutz genießen. Es reicht nämlich keineswegs, wenn nur die Holding eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließt. Entsteht etwa in einer dazugehörenden Produktions-GmbH ein haftungspflichtiger Schaden, kommt der Versicherer für die daraus resultierenden Ansprüche nur auf, wenn auch für die Produktions-GmbH explizit Versicherungsschutz besteht.

Im Schadenfall keine Zeit verlieren

Tritt der Schadenfall ein, ist es wichtig, den Versicherer so früh wie möglich zu verständigen, denn eine verspätete Schadenmeldung könnte den Versicherungsschutz gefährden. Auch sonst bietet eine frühzeitige Schadenmeldung Vorteile für den Versicherungsnehmer: Der Versicherer ist nämlich verpflichtet, diese Schadenfälle auch zu bearbeiten und die Korrespondenz mit dem Anspruchsteller zu führen. Unberechtigte Schadenersatzforderungen vom Versicherungsnehmer muss der Versicherer abwenden und berechtigte Forderungen befriedigen. Dies kann er natürlich nur, wenn er rechtzeitig eingebunden wird. Diese Leistungen sind in der Prämie, die der Versicherungsnehmer zu zahlen hat, enthalten.

Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des DAV benennt die Deutsche Anwaltauskunft unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (Festnetzpreis 0,14 € pro Minute) oder man sucht selbst im Internet unter www.davvers.de.




Herr Swen Walentowski

Tel.: +49 (0)30 72 61 52 - 129
Fax: +49 (0)30 72 61 52 - 193
E-Mail: walentowski@anwaltverein.de


Frau Katrin Schläfke

Tel.: 0 30/72 61 52-1 49
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E-Mail: schlaefke@anwaltverein.de


Frau Christina Lehmann

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Littenstraße 11
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www.anwaltverein.de

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Betriebshaftpflichtversicherung-Hier-ist-Detailarbeit-gefragt-ps_15429.html