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12.11.2007 - dvb-Presseservice

Betriebsrente bleibt sozialabgabenfrei

Das Gesetz zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung ist beschlossen. Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber können jetzt dauerhaft planen – und langfristig kräftig profitieren.

Hamburg, – Mit dem beschlossenen Gesetz besteht die  Sozialabgabenfreiheit bei der Entgeltumwandlung auch über 2008 hinaus. Ein großer Wurf: Dank des jetzt verabschiedeten Gesetzes herrscht nun auch langfristige Planungssicherheit. Damit hat sich in der Politik die Erkenntnis der herausragenden Bedeutung dieser Förderung, u. a. als unverzichtbares Instrument gegen Altersarmut, endgültig durchgesetzt.

Seit sechs Jahren haben Arbeitnehmer bereits das Recht, Beiträge aus Löhnen und Gehältern in Höhe von bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zum Aufbau einer Betriebsrente einzusetzen. Und dies ohne dafür Steuern und Sozialabgaben zahlen zu müssen. Die staatliche Förderung der Sozialabgabenbefreiung sollte jedoch Ende 2008 auslaufen, da den Sozialkassen jedes Jahr dadurch beträchtliche Beitragsausfälle entstehen. „Mit der dauerhaften Förderung der Betriebsrente setzt die Regierung jetzt das richtige Signal. Denn damit bleibt die Betriebsrente weiterhin ein entscheidender und äußerst lohnender Baustein in der Altersvorsorge. Ohne die Gesetzesänderung wäre es zu einem deutlichen Einbruch bei dieser wichtigen Form der Zusatzversorgung gekommen“, schätzt Cord Brockmann, Geschäftsführender Gesellschafter des unabhängigen Vorsorgespezialisten TPC-Group in Hamburg, die Entwicklung ein.

Bereits über 65 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten verfügen heute über eine Betriebsrentenanwartschaft. Diese Zahl dürfte jetzt weiter steigen. Denn das Gesetz berücksichtigt erstmals verstärkt auch die Interessen der Jüngeren: Arbeitnehmer unter 30 Jahren mit einer arbeitgeberfinanzierten Zusatzvorsorge für das Alter waren bislang in Gefahr, ihre entsprechenden Anwartschaften bei Jobwechseln bzw. beim Ausscheiden aus ihrem Betrieb einzubüßen. Aktuell hat der Gesetzgeber das Lebensalter für die Unverfallbarkeit von arbeitgeberfinanzierten Betriebsrentenanwartschaften vom 30. auf das vollendete 25. Lebensjahr abgesenkt. Das ist insbesondere auch für junge Frauen vorteilhaft, die künftig bei der Jobpause oder -aufgabe wegen Geburt und Kindererziehung ihre bereits aufgebauten Anwartschaften behalten. „Die Betriebsrente ermöglicht dem Mitarbeiter die Chance langfristig einen renditeträchtigen Vorsorgestock aufzubauen und dem eigenen Ruhestand sorgenfrei entgegen zu blicken“, erklärt Cord Brockmann.

Vorteile für Mitarbeiter

Bereits in der Ansparphase einer betrieblichen Vorsorgevereinbarung profitiert der Mitarbeiter von der staatlichen Förderung: Einerseits aufgrund der Sozialversicherungsbefreiung, andererseits durch konkrete Steuervorteile der Entgeltumwandlung reduzieren sich seine Nettobeiträge in einer Größenordnung von rund 50 Prozent. Im Vergleich zu einer Privatvorsorgemaßnahme mit gleichem finanziellem Aufwand, kann ein Arbeitnehmer im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge bei einem monatlichen Anlagebetrag von beispielsweise 210 Euro aus seinem Bruttomonatsverdienst von 3.000 Euro unter bestimmten Voraussetzungen 109,65 Euro mehr anlegen. Entsprechend höher fallen die mit einer betrieblichen Alterserversorgung erreichbaren Rentenzahlungen aus (siehe Beispielrechnung Abbildung 1).

Auch Unternehmen profitieren

Arbeitgeber sind inzwischen verpflichtet, Modelle zur Entgeltumwandlung anzubieten, handeln dabei aber zugleich in eigenem Interesse: Weil auch der Arbeitgeberanteil der umgewandelten Gehaltsbeträge sozialversicherungsfrei ist, erzielen Unternehmen eine deutliche Senkung ihrer Lohnnebenkosten. Zu solchen betriebswirtschaftlichen Überlegungen treten Aspekte sozialer Verantwortung, aber auch der eigenen Unternehmens-Attraktivität hinzu: Manch Arbeitgeber lässt die Sozialversicherungsersparnis seinen Mitarbeitern als Arbeitgeberzuschuss zugute kommen. Das fördert das Betriebsklima – und schafft auch ein gutes Argument im Wettbewerb um   qualifizierte Mitarbeiter.



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Die TPC-GROUP mit Sitz in Hamburg und rund 100 Mitarbeitern ist ein Verbund aus spezialisierten Dienstleistungsunternehmen im Bereich des modernen Vorsorgemanagements. Unter ihrem Dach vereint die bundesweit aktive Unternehmensgruppe The Pension Consultancy, The Private Consultancy und TPC Services. Sie berücksichtigen alle wesentlichen Leistungsbereiche des modernen Vorsorgemanagements und bieten Lösungen der betrieblichen sowie privaten Vorsorge – sinnvoll vernetzt aus einer Hand. Dabei ist die TPC-GROUP sowohl für Unternehmen und ihre Mitarbeiter als auch für Unternehmer, Vorstände und Geschäftsführer tätig.

The Pension Consultancy ist die unabhängige Unternehmensberatung für betriebliche Vorsorge mit der Spezialisierung auf Branchenlösungen und die ganzheitliche Begleitung des großen deutschen Mittelstands. The Private Consultancy verbindet als Spezialist für die besonderen Vorsorgethemen von Unternehmern, Vorständen und Geschäftsführern betriebliche und private Vorsorge. TPC Services bietet Outsourcing-Lösungen als gezielte Entlastung der Personalabteilung – von der Leistungsträger-Kommunikation über Buchhaltungsservices bis zum Rentenmanagement.



Abbildung 1: Ersparnis Privatvorsorge versus betriebliche Altersvorsorge

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Betriebsrente-bleibt-sozialabgabenfrei-ps_6494.html