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06.04.2009 - dvb-Presseservice

Betriebsrenten haben sich als effizienteste Altersvorsorge durchgesetzt

Pressebericht zur 10. Handelsblatt Jahrestagung „Betriebliche Altersversorgung“ (30. März bis 1. April 2009, Berlin)

Die betriebliche Altersversorgung hat sich als effizienteste Form der Altersversorgung etabliert und ihre Sicherungssysteme bewähren sich in der aktuellen Finanzkrise. Diese positive Bilanz zogen die rund 350 Teilnehmer der 10. Handelsblatt Jahrestagung „Betriebliche Altersversorgung“ (30. März bis 1. April 2009, Berlin).

„Die aktuelle Krise ist auch eine Vertrauenskrise“, stellte Staatsekretär Franz-Josef Lersch-Mense (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) zum Auftakt der etablierten Jahrestagung fest. Jetzt zeige sich die Richtigkeit der letzten Rentenreformen, die die gesetzliche Rentenversicherung auch für die Zukunft sichere. Die Verlässlichkeit der gesetzlichen Rente bedeutet Stabilität und Versorgungssicherheit bei gleichzeitiger Flexibilität, um auf gesellschaftliche Veränderungen reagieren zu können, sagte er. Das im letzten Jahr beschlossene Rentenanpassungsgesetz habe die ältere Bevölkerung am Aufschwung partizipieren lassen und trage nun zur Konjunkturbelebung bei. Die Turbulenzen auf den Finanzmärkten führten zu einer Verunsicherung der Bevölkerung in Bezug auf ihre Altersvorsorge. Lersch-Mense betonte aber die hohe Sicherheit für die kapitalgedeckte Altersversorgung. Die eingezahlten Beträge sowie die staatlichen Förderungen würden den Versicherten bei der Riester-Rente garantiert, sagte der Staatssekretär. Herausforderungen für die bAV ergäben sich aus der Finanzkrise allerdings durch mögliche Insolvenzen von Betrieben mit umfangreichen Anwartschaften.

Altersvorsorge ist eine Dauer-Aufgabe

„Altervorsorge ist eine Dauer-Aufgabe“, sagte Lersch-Mense mit Blick auf die Aufgaben in der nächsten Legislaturperiode. Die Vereinheitlichung der West- und Ostrenten stünde ebenso aus wie eine tragfähige Lösung für die Altersarmut. „Heute ist Altersarmut eher ein Randthema und im EU-Vergleich ist Deutschland gut aufgestellt“, so Lersch-Mense. Er plädierte für eine Versachlichung bei diesem Thema. Die wachsende Zahl von Menschen mit einer uneinheitlichen Arbeitsbiographie, einem nicht-existenzsichernden Einkommen oder in prekärer Selbstständigkeit, bringe neue Risken mit sich und schließe einen großen Anteil der Bevölkerung von privater und betrieblicher Altersvorsorge aus. Lösungen müssten bereits in den Ursachen des Problems gesucht werden und lägen in der Aus- und Weiterbildung sowie in existenzsichernden Löhnen. Die Grundlagen für eine ausreichende selbsterwirtschaftete Altersversorgung lägen letztendlich im Erwerbsleben.

Die zunehmende Bedeutung der bAV spiegle sich auch in der ab 1. September 2009 in Kraft tretenden Reform zum Versorgungsausgleichsrecht wider, stellte Lersch-Mense weiter fest. Durch die generelle Teilung der Anwartschaften auf beide Ehepartner kämen zwar Belastungen auf die bAV zu, aber durch die Möglichkeiten, die Ansprüche externalisieren zu können, sei den Unternehmen ein Instrument zur Handhabung gegeben worden. Zu den aktuellen Diskussionen in Europa über die Ausweitung der Solvency II-Regeln auf die bAV stellte er fest: „Solvency II kann nicht einfach übertragen werden, sondern eine Regelung muss die Besonderheiten der bAV berücksichtigen.“

Altersarmut wird wichtiges rentenpolitisches Thema

In der anschließenden politischen Podiumsdiskussion über die Perspektiven der Altersicherung in Deutschland wurde das Thema Altersarmut als eines der wichtigsten Renten-Themen der nächsten Jahre betont. Landesminister Karl-Josef Laumann (Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen) lobte die Erfolge, die besonders durch die Regelung zur Entgeltumwandlung in der bAV erreicht worden seien. Da das Rentenniveau durch die gesetzliche Rentenversicherung in den nächsten Jahren immer geringer würde, bereiteten ihm Personen mit geringen Einkommen große Sorgen. „Wir haben einen erheblichen Niedriglohnbereich mit Stundenlöhnen zwischen sechs und acht Euro. Mit diesen Löhnen können sie keine ausreichende gesetzliche Rente bekommen und keine Betriebsrente aufbauen“, sagte Laumann. Die Menschen hätten keine Perspektive, eine Rente über der Grundsicherung zu bekommen. Eine langjährige Beschäftigung müsse eine Rente oberhalb der Basisrente bieten sichern können. Man könne die Menschen nicht der Bedürftigkeit überlassen oder die Kinder heranziehen. Laumann kündigte an, das Ziel eines Rentenanspruchs oberhalb des Sozialhilfeniveaus nach einem langen Arbeitsleben auch ins Wahlprogramm für die Bundestagswahl aufzunehmen. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach pflichtete Laumann bei, dass der erfreuliche Ausbau der bAV viele Arbeitnehmer ausschließe. Rund 22 Prozent der Beschäftigten seien im Niedriglohnsektor tätig und viele seien gar nicht versichert. „Wir werden hier ein Problem bekommen und immer mehr Menschen werden am Endes ihres Lebens unter der Grundsicherung liegen“, sagte sie. Darum sprach sich Buntenbach für einen Mindestlohn und eine Aufwertung der Renten aus. Besonders für Langzeitarbeitslose und für Erwerbsminderungen müssten Lösungen gefunden werden.

Rentenreform muss auch umgesetzt werden

Als Vertreter der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände mahnte Alexander Gunkel, die eingeleiteten Reformen nicht zu verwässern und „Kurs zu halten“. Bereits die Rentenanpassung im letzten Jahr habe dem Reform-Ansatz widersprochen. Man müsse aufpassen, dass das Beitragsniveau in Zukunft gehalten werde. Er erinnerte daran, dass heute nur zwei Prozent der älteren Bevölkerung auf die Grundsicherung angewiesen seien. Die weitaus meisten Bezieher einer Grundsicherung seien Kinder. Das Problem einer wachsenden  Altersarmut dürfe nicht unterschätzt werden, aber Lösungen lägen bereits heute in der Förderung der Kinder, um morgen nicht Altersarmut finanzieren zu müssen. Prof. Dr. Dr. h.c. Rürup (TU Darmstadt) stellte fest, dass noch keine tragfähige Lösung gefunden sei. Den Mindestlohn schloss er als Ansatz jedoch aus. „Eine wirkliche Reduzierung der Altersarmut liegt in der Bildung und Weiterbildung unserer Kinder“, betonte auch Rürup. Mit der Rentenreform habe man früh auf das Problem des demografischen Wandels reagiert. Ähnlich vorausschauend sollte auch die Altersarmut bekämpft werden. Rürup sprach sich hier für eine Ausweitung der Riesterrenten-Förderung für Selbstständige und Freiberufler aus. Die für Selbstständige konzipierte Rürup-Rente setze für Geringverdienende zu wenig Anreize.

„Alle Instrumente gegen Altersarmut haben Schwächen“, betonte auch Lersch-Mense. Da der Sozialversicherungszahler nicht weiter belastet werden könne, müssten finanzierbare Lösungen gefunden werden. Zur Kritik an der Rentenanpassung bemerkte er, dass durch das Rentenanpassungsgesetz das Nachholen der Dämpfung durch den Riester-Faktor klar geregelt sei. Niemand in der Koalition hätte Interesse daran, die Riester-Treppe auszuhebeln. Die langfristige Niveau-Absenkung und die Beitragssatzziele dürften nicht in Frage gestellt werden, denn dann könnten weitere Forderungen nicht mehr aufgehalten werden. „Renten-Formeln sind nicht sakrosankt“, betonte Rürup. Sie stellten immer nur Verteilungskompromisse dar. Man könne Rentenformeln aussetzen, allerdings leide die rentenpolitische Standfestigkeit darunter. Im Moment habe die Regierung keine andere Alternative, aber um die Generationengerechtigkeit in Zukunft erhalten zu können, müsse an der Formel festgehalten werden. Mit Blick auf die Finanzkrise stellte Rürup fest: „Sichere Renten gibt es nicht, sie ergeben sich immer aus den Kapitalerträgen der Gesellschaft in der Zukunft.“ Die Politik könne dieses System nur sicherer machen und das gemischte System in Deutschland bewähre sich. Rürup räumte ein, dass einige Anlageformen von der Finanzkrise betroffen seien, insgesamt habe das deutsche System aber einen sehr hohen Sicherheitsstandard.

Gesamtversorgung kann höher sein als früher In seinem Vortrag zog Rürup eine positive Bilanz über die Renten-Reformen der letzten Jahre. Die Beitragsziele könnten langfristig gehalten werden und das gesetzliche Rentensystem sei nachhaltig finanziert. Die Rente mit 67 sei zwar unbeliebt, trage aber wesentlich zur Beitragsstabilisierung bei. Darüber hinaus habe sie einen positiven beschäftigungspolitischen Effekt, da die geburtenstarken Jahrgänge länger zur Verfügung stünden. Der Preis des neuen Systems sei, dass die gesetzliche Rente nur noch eine Basisrente garantiere und nicht mehr den gewohnten Lebensstandard. Darum solle der Anteil der kapitalgedeckten Renten erhöht werden, so dass 60 Prozent der Alterbezüge aus der gesetzlichen und 40 Prozent aus der privaten Rentenversicherung gedeckt werden könne. „Wenn als Förderungsinstrumente genutzt werden, wird die Gesamtversorgung sogar höher sein als früher“, stellte er fest. Deutlich widersprach Rürup den Vorwürfen, dass man bei all den Förderungen für die private und betriebliche Rente beim alten System hätte bleiben können. Die Summen für die Förderungen seien weit geringer als die sonst nötigen staatlichen Zuschüsse ohne die Reform. Die Politik habe ihre Hausaufgaben gemacht. In der Bringschuld stünden dagegen die Produktanbieter. Hier forderte Rürup Standardisierungen in der Beratungsqualität und mehr Transparenz.

Mit Blick auf die rentenpolitischen Debatten in der nächsten Legislaturperiode erwartete er keine Entscheidung über die Angleichung der Ost- und Westrenten. Erst 2019, mit dem Auslaufen des Solidarpakts II, sei mit einer Entscheidung zu rechnen. Eine rentenpolitische Diskussion erwarte er im nächsten Jahr über die Rentenanpassung. Die Aussetzung der Riestertreppe im letzten Jahr und im laufenden Wahljahr müsse dann zurückgenommen werden. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Beitragstreue aufgegeben wird, aber es wird schwierig werden“, sagte er. Das Thema Altersarmut werde in jedem Fall in den nächsten Jahren diskutiert werden, denn das Finanzierungsproblem für eine Aufwertung niedriger Renten sei nicht gelöst. Er erwarte hier eine substanzielle Entscheidung und rechne mit einer Riester-Lösung für alle sowie der Ausweitung der Rentenversicherung auf die gesamte Bevölkerung.

Mitarbeiterbeteiligung versus bAV

Das zum 1. April 2009 in Kraft tretende neue Mitarbeiterbeteiligungsgesetz stellten Alexander Gunkel und Dr. Sebastian Klein (Cominvest) vor. Ziel des Gesetzes sei eine Stärkung der Motivation der Mitarbeiter und eine stärkere Identifikation mit dem Unternehmen sowie eine Beteiligung der Mitarbeiter an der wirtschaftlichen Entwicklung eines Unternehmens. Gunkel gab zu bedenken, dass Sonderzahlungen die Mitarbeiter ebenso an der Unternehmensentwicklung beteiligten und weniger bürokratisch seien. Auch wenn die Fördermengen begrenzt seien, seien die Anreize sehr attraktiv und teilweise besser als die Förderungen für die bAV. Da die Umsetzung in den Unternehmen sehr schwierig und nur für große Unternehmen attraktiv sei, werde der negative Einfluss auf die bAV aber begrenzt sein.

„Die Mitarbeiterbeteiligung ist richtig, auch wenn weniger Restriktionen wünschenswert wären“, betonte Klein. Es sei ein interessantes Instrument und besonders Fonds-Anbieter sollten die neuen Rahmenbedingungen für sich nutzen. Die Finanzkrise erschüttere zurzeit das Vertrauen in solche Modelle, dennoch erwarte er noch in diesem Jahr erste Produkte. Mitarbeiterbeteiligungs-Fonds seien durch das neue Gesetz in die Förderung einbezogen worden, allerdings seien die Fondsmodelle durch den gesetzlichen Rahmen nicht leicht aufzubauen und schwer verständlich. Das Gesetz sehe eine direkte oder eine indirekte Beteiligung vor. Die direkte Beteiligung sei für die Unternehmen besser, die indirekte - über Fonds - biete den Mitarbeitern bessere Möglichkeiten, so Klein.

Einfluss der EU nimmt zu

Einen Ausblick auf die aktuellen Initiativen der EU zur bAV gab Frank Baumeister (Bundesministerium für Arbeit und Soziales). Bei den Finanzdienstleistungen werde der Richtlinienvorschlag für Solvency II diskutiert und die Konsultationen zur Pensionsfondsrichtlinie vorbereitet. Mit der Portabilitätsrichtlinie wolle die EU die Rechte der Verbraucher und Arbeitnehmer in der EU stärken. Immer größeren Einfluss bekämen die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs auf die bAV, stellte Baumeister fest. Er erinnerte an die Fälle Maruko, Römer und Bartsch. Das EuGH würde zwar nur die Auslegung und Gültigkeit prüfen und nicht den konkreten Fall, dennoch seien die Entscheidungen rechtsverbindlich.

Solvency II schadet der bAV

Die Bedeutung einer möglichen Ausweitung von Solvency II auf die bAV erläuterte der Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba), Klaus Stiefermann. Er erinnerte zunächst an den Vorstoß der EU, den Richtlinien-Vorschlag zu Solvency II auch auf Pensionskassen und Pensionsfonds auszuweiten. Da die Umsetzung von Solvency II einen erheblichen Kosten-Aufwand für die bAV bedeuten würde, plädierte er für eine weitere Entkopplung der Pensionsfondsrichtlinie von Solvency II. Der hohe Kostenaufwand für die Umsetzung von Solvency II behindere die Bereitschaft der Arbeitgeber, etwas für die Altersversorgung ihrer Mitarbeiter zu tun und würde eine Umstrukturierung der Kapitalanlagen zum Schaden der Versicherten mit sich bringen. Die bereits umgesetzten Vorgaben nach Solvency I seien für die bAV ausreichend und würden noch gar nicht in allen EU-Ländern umgesetzt. Da der Anteil grenzüberschreitender Pensionsfonds sehr gering sei, befürchtete Stiefermann auch keine Wettbewerbsverzehrungen durch die weitere Anwendung von Solvency I auf Pensionsfonds. Ende Mai 2009 gäbe es eine öffentliche Anhörung mit der Kommission, um über die weitere Ausgestaltung von Solvency II und der Pensionsrichtlinie zu beraten.

Kosten für die bAV schaden den Betriebsrenten

„Jede Maßnahme für die bAV sollte sich daran messen lassen, den Menschen etwas zu bringen“, betonte auch Bernhard Wiesner (Robert Bosch GmbH). Die Kollektivform der bAV mache diese zur effizientesten kapitalgestützten Altersvorsorge, sagte er. Die Kosten für die bAV trügen zumeist die Arbeitgeber und daran sollte die EU bei Umsetzung von Solvency II denken. Rund 65 Millionen Euro würde die Umsetzung die Unternehmen zusätzlich kosten, betonte er weiter. Dieses Geld stünde letztendlich nicht mehr für Renten zur Verfügung. Angesichts der bereits bestehenden Sicherungssysteme in Deutschland sei Solvency II nicht nötig und solle auch weiter nicht für die bAV gelten. „Es macht keinen Sinn, wenn über die Pensionsfondsrichtlinie Solvency II über die Hintertreppe eingeführt wird“, so Wiesner. Die EU solle sich über die Ziele ihrer Maßnahmen klar sein und keine weiteren Belastungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufbauen. „Für die bAV haben wir keinen internationalen Markt“. Für europaweit tätige Unternehmen sei es zwar wünschenswert, die Grenzen für Finanzleistungen in der EU aufzuheben und einfache und schlanke Strukturen zu etablieren, aber die Regulierung sollte sich auf die Qualität der Produkte konzentrieren und nicht auf Regulierung an sich.

EU will Binnenmarkt für Versicherungen und bAV

Die Vor- und Nachteile einer Ausweitung der Solvency II Regeln auf die bAV bestimmte auch die zweite Podiumsdiskussion. Neben Stiefermann und Wiesner stellten Dr. Peter Schwark, Mitglied der Geschäftsführung des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Jung Lichtenberg (EU Kommission) und Prof. Dr. Heubeck (Heubeck AG) ihre Sicht auf die europäischen Initiativen vor. Schwark verwies auf die Chancen, die sich durch die Anwendung von Solvency II für die Unternehmen ergäben. Statt pauschalen Rückstellungen könnten die Unternehmen risikobasiert ihren Eigenkapitalbedarf steuern. „Es geht nicht um Wettbewerb, sondern um Sicherheit und Vertrauen in das Pensionssystem“, sagte er. Die Arbeitgeber müssten ihre Garantien auch leisten können. Die bAV sei auch ein Markt, auch wenn es Firmen gäbe, die ihre Pensionsleistungen selbst managen. „Wir brauchen überall die gleichen Sicherungsstandards und ein Höchstmaß an Transparenz“. Als Vertreter der EU-Kommission betonte Lichtenberger das Ziel eines einheitlichen Binnenmarktes für Versicherungsprodukte und erinnerte daran, dass die Pensionsfondsrichtlinie eine Binnenmarktrichtlinie sei. Solvency II sei bereits Realität in der Versicherungswirtschaft und würde nur noch nicht technisch umgesetzt. Die Harmonisierung der Pensionsfonds sei notwendig und darum stünde auch die bAV in der nächsten Zeit auf der EU-Agenda. „Uns geht es nicht darum die bAV zu stärken, sondern den Binnenmarkt für Versicherungen und bAV zu schaffen“, sagte er.

„Die bAV ist eine stabile und sichere Form“, stellte Prof. Heubeck fest. Die einzelnen Durchführungswege bräuchten ihr spezielles Risikomanagement und kein einheitliches Solvency II, sagte er. Die bAV sollte sich am Bedarf der Arbeitnehmer und den Möglichkeiten der Unternehmen ausrichten. Da die Unternehmen für ihre Altersvorsorge-Angebote bereits haften müssten, seien bereits ausreichend Sicherungsinstrumente installiert, betonte er. Solvency II sei mehr ein Thema für die Versicherungsträger. Die Versicherer müssten Produkte anbieten, mit denen sie Solvency II anwenden könnten, aber die Unternehmen dürften davon nichts merken.

Mit Blick auf die Finanzmarktkrise warnte Heubeck davor, die kapitalgedeckte Altersversorgung zu verteufeln. Besonders die bAV habe sich als effizienteste Anlageform der Altersvorsorge bewährt. Die Krise zeige vielmehr, dass von der Finanzwirtschaft die Risiken systematisch unterschätzt worden seien und die reine Ausrichtung auf die Rendite zu Fehleinschätzungen geführt habe. Heubeck prognostizierte, dass die Anbieter von Kapitalprodukten noch lange mit Wertschwankungen und Wertverlusten zu kämpfen hätten. Für die bAV erwarte er eine Verlagerung von stark kapitalmarktorientierten Produkten zu Versicherungsprodukten.

Nach langen Ringen hat der Bundestag am 27. März das Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) beschlossen. Bereits im April wird die Zustimmung im Bundesrat erwartet. Die Auswirkungen des neuen Gesetzes auf die Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen erläuterte Prof. Dr. Raimund Rhiel (Mercer Deutschland GmbH). Er betonte, dass Auswirkungen auf die Bilanz der Unternehmen sehr unterschiedlich seien. Zu berücksichtigen seien die Leistungsplanstruktur, die Altersstruktur der Belegschaft, die Anzahl der Rentner sowie Auswahl der Bewertungsverfahren. Auch die bisherige HGB-Bilanzierung wirke sich beispielsweise über den steuerlichen Teilwert aus. In jedem Fall sollten die Unternehmen die neuen Bilanzvorschriften auch zur Überprüfung ihre Pensionsverpflichtungen nutzen und die Kosten-Nutzen-Relation überprüfen, empfahl er.

Die rund 350 Teilnehmer der diesjährigen Jahrestagung lobten die Veranstaltung als Informationsplattform über die jüngsten Entwicklung in der betrieblichen Altersversorgung und die Möglichkeiten zum Austausch unter Praktikern. Die 11. Handelsblatt Jahrestagung „Betriebliche Altersversorgung“ findet vom 22. bis 24. März 2010 in Berlin statt. Das Programm ist abrufbar unter: http://www.handelsblatt-bav.de



Frau Dr. Nadja Thomas
Senior-Pressereferentin
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