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26.03.2009 - dvb-Presseservice

Betrugsfall Phoenix: EdW hebt Sonderbeitragsbescheide auf

• Entschädigung der Phoenix-Opfer über Darlehen des Bundes • VuV fordert weit reichende Konsequenzen aus Phoenix-Fall

Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) plant, sämtliche in Sachen Phoenix Kapitaldienst GmbH verfügte Sonderbeitragsbescheide* aufzuheben. Bereits geleistete Beträge werden an die betreffenden EdW-Mitglieder zurückerstattet. Entsprechende Bescheide der EdW gehen den Mitgliedern derzeit zu.

Begründet wird die jetzige Entscheidung damit, dass durch die Kreditgewährung des Bundes die Grundlage für die Sonderbeiträge entfallen sei. „Die Begründung der EdW ist aus unserer Sicht lediglich vorgeschoben und soll davon ablenken, dass die Sonderbeitragserhebung von Anfang an ein Fehler war und nur unnötige Kosten verursacht hat“, erklärt Dr. Nero Knapp, Verbandsjustitiar beim Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. (VuV). Der VuV hat von Anfang an darauf hingewiesen, dass gegen die Beitragsregelungen verfassungsrechtliche Bedenken bestehen. Im September 2008 hatte das Verwaltungsgericht Berlin dem zugestimmt und Eilanträgen klagender EdW-Mitglieder stattgegeben. „Der Entschädigungsfall Phoenix sowie die undurchsichtige Abwicklung des Entschädigungsfalls der deutschen Lehman-Tochter im Bereich der Einlagensicherung der Banken  (EdB) zeigen deutlich, dass die Entschädigungslandschaft in Deutschland insgesamt grundlegend neu gestaltet werden muss.“

Während die Europäische Kommission die Problematik bereits erkannt hat und eine umfassende Überprüfung der Umsetzung der einschlägigen Richtlinien durchführt, beschränkt sich der Regierungsentwurf zur Neufassung des EAEG letztlich auf rein kosmetische Maßnahmen. Aus Sicht des VuV müssen aber erheblich weiter reichende Konsequenzen gezogen werden, um das Vertrauen der Anleger in eine funktionierende Entschädigungseinrichtung zu stärken.

Seitens der EdW ist geplant, nach Inkrafttreten der gesetzlichen Neufassung Ende 2009 oder Anfang 2010 wiederum Sonderbeiträge zur Finanzierung des Phoenix-Schadens zu erheben. Völlig unverständlich und mit dem Grundsatz der Gerechtigkeit nicht in Einklang zu bringen ist, dass dann Institute in Anspruch genommen werden, die zum Zeitpunkt der Feststellung des Entschädigungsfalles im Jahre 2005 noch gar nicht zugelassen waren. Umgekehrt bleiben solche Institute von jeglicher Verpflichtung verschont, die zwar im Jahre 2005 zugelassen waren, bis dahin aber aus der EdW ausgeschieden sind. Dies entbehrt nicht nur jeder Logik, sondern hemmt jegliches Engagement sich neu auf dem Markt zu etablieren.

Sollte es nicht zu einer tragfähigen Lösung kommen, steht zu befürchten, dass wiederum unzählige Rechtsstreitigkeiten von dem Verwaltungsgericht geführt werden müssen.

*Hintergrund: Die Sonderbeiträge wurden in Zusammenhang mit der Entschädigung von Phoenix-Anlegern erhoben. Durch diese Sonderbeiträge sollte eine erste Tranche von knapp 30 Mio. Euro zur Finanzierung von Abschlagszahlungen an die geschädigten Phoenix-Anleger auf die EdW-Mitglieder umgelegt werden. Die Phoenix Kapitaldienst GmbH hatte über von ihr verwaltete Anlagen in Derivate Gelder veruntreut. 2005 wurde ein Insolvenzverfahren gegen Phoenix eröffnet. Die EdW ist gesetzlich verpflichtet, die Forderungen von Anlegern aus Wertpapiergeschäften bis zu 90 Prozent, jedoch maximal 20.000 Euro pro Person, zu entschädigen.



Frau Cornelia Wojahn
Tel.: 069 / 13 38 96-18
E-Mail: cw@stockheim-media.com

VuV - Verband unabhängiger Vermögensverwalter
Deutschland e.V.
Deutschherrnufer 41
60594 Frankfurt am Main
Deutschland
www.vuv.de

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Betrugsfall-Phoenix-EdW-hebt-Sonderbeitragsbescheide-auf-ps_13507.html