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01.06.2007 -
dvb-Presseservice
Bevor die Hochzeitsglocken läuten
ARAG Experten geben allen, die sich demnächst trauen, Tipps zu Ehevertrag, Steuerfragen und Versicherung.
Bevor ein Paar zum Ehepaar wird, wollen tausend Dinge entschieden, geplant und
bedacht sein. Doch es geht nicht nur um die Frage nach dem Hochzeitskleid, den
Ringen oder dem Ablauf des Festes. Immer ist auch eine Anzahl eher trockener
Themen zu berücksichtigen.
Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?
Ein Ehevertrag ist nicht nötig, um Eigentum und Schulden zu trennen. Zudem
lassen sich mit den gesetzlichen Regelungen Vermögens- und Unterhaltsfragen
angemessen klären, wissen ARAG Experten. Viele Paare, insbesondere mit nur einem
Verdiener, brauchen daher keinen solchen Vertrag. Was ein Partner mit in die Ehe
bringt oder während dessen kauft, gehört ihm allein. Schulden bleiben ebenfalls
getrennt, wenn nur ein Partner einen Kreditvertrag unterschrieben hat.
Es
gibt aber auch Fälle, in denen ein Ehevertrag sinnvoll ist. So raten ARAG
Experten z.B. Selbstständigen dazu, ein solches Dokument aufzusetzen. Denn
steigt der Wert der Firma während der Ehe, muss der selbstständig arbeitende
Partner im Falle einer Scheidung einen Zugewinnausgleich zahlen, der unter
Umständen die Existenz des Betriebs bedroht. In einem Ehevertrag können beide
von Ausgleichszahlungen absehen oder den Wert der Firma davon ausnehmen. Auf
Ausgleichs- und Unterhaltsansprüche können auch Partner vertraglich verzichten,
die beide ihr eigenes Geld verdienen und somit nach einer Trennung
wirtschaftlich unabhängig vom Ex wären.
Hat ein Partner schon vor der
Hochzeit Schulden, raten ARAG Experten ebenfalls zu einem Ehevertrag. Denn
während der eine mit dem Einkommen seine Schulden tilgt, kann der andere schon
Vermögen ansparen. Geht die Beziehung in die Brüche, hätte der Verschuldete ohne
eine entsprechende vertragliche Regelung Anspruch auf
Zugewinnausgleich.
ARAG Experten weisen darauf hin, dass ein Ehevertrag
immer notariell beglaubt werden muss.
Welche
Steuerklasse ist am günstigsten?
Mit dem Wechsel des Familienstandes geht
in der Regel auch der Wechsel in eine andere Steuerklasse einher. Steht dem
Single meist nur die Klasse I offen, können Verheiratete wählen. Wechselt ein
Partner in die Klasse III, muss der andere in die V. Es können aber auch beide
in die IV. Die Kombination III und V empfehlen ARAG Experten Paaren, bei denen
nur ein Partner verdient, der dann in die Klasse III wechseln sollte. Diese
Steuerklasse ist auch die günstigste, wenn ein Ehegatte 60 Prozent und mehr des
gemeinsamen Einkommens verdient. Der weniger verdienende geht dann in die V.
Haben beide Partner ein etwa gleiches Einkommen, bietet sich die Steuerklasse IV
für beide an.
Einmal versichert reicht
Hatten beide
Partner vor der Hochzeit eine eigene private Haftpflicht- oder eine
Hausratversicherung, kann laut ARAG Experten nach der Eheschließung der jeweils
jüngere Vertrag vorzeitig gekündigt werden. Dem Verischerer sollte eine Kopie
der älteren Police vorgelegt werden.
Die Mitgliedschaft in einer
gesetzlichen Krankenversicherung kann für einen Ehepartner enden, wenn er nach
der Heirat aufhört zu arbeiten, weil er sich z.B. um den Nachwuchs kümmert. Er
ist dann beitragsfrei bei der gesetzlichen Krankenkasse seiner besseren Hälfte
mit versichert.
URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Bevor-die-Hochzeitsglocken-l%E4uten-ps_4891.html