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04.01.2008 - dvb-Presseservice

Beweis für Einbruchdiebstahl

Ziemlich erstaunt und verärgert war ein Zeitgenosse, der nach seinem Urlaub eine Wohnung vorfand, in die angeblich eingebrochen wurde. Dabei seien Wertgegenstände für knapp 50.000 Euro entwendet worden, gab der Rückkehrer gegenüber seinem Hausrat-Versicherer an. Die Assekuranz aber ließ einen Sachverständigen überprüfen, inwieweit die Angaben ihres Kunden zutreffend waren oder nicht. Dabei kam der Gutachter zum Ergebnis, dass sich die ganze Sache wohl nicht so abgespielt hat, wie vom Versicherungsnehmer angegeben. Daraufhin verweigerte der Hausrat-Versicherer die Schadenübernahme. Auch die Klage des Policen-Kunden vor dem Karlsruher Oberlandesgericht (OLG) half da nicht. Die badischen OLG-Richter bestätigten in ihrer Entscheidung unter dem Aktenzeichen 12 U 159/05 die Richtigkeit der Handlungsweise des Versicherers.



Frau Antje Schweitzer
Pressesprecherin
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Über die OVB Holding AG

Die OVB Holding AG mit Sitz in Köln ist einer der führenden europäischen Finanzvertriebe. Seit ihrer Gründung im Jahr 1970 steht die kundenorientierte Beratung privater Haushalte hinsichtlich Versicherungsschutz, Vermögensauf- und -ausbau, Altersvorsorge und Immobilienerwerb im Mittelpunkt ihrer Geschäftstätigkeit. Derzeit berät die OVB europaweit 2,5 Mio. Kunden und arbeitet mit über 100 renommierten Produktpartnern zusammen. Die OVB Holding AG ist aktuell in insge-samt 14 Ländern aktiv und beschäftigt über 9.600 Mitarbeiter. In 2006 erwirtschaf-tete das Unternehmen, das seit Juli 2006 an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) notiert ist, Gesamtvertriebsprovisionen in Höhe von 213,3 Mio. Euro sowie ein EBIT von 24,1 Mio. Euro.