Druckversion
Anzeige
07.08.2006 - dvb-Presseservice

Bezieher von Arbeitslosengeld II profitieren trotz Missgeschick im Hartz-IV-Fortentwicklungsgesetz vom angehobenen Altersvorsorgefreibetrag

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßt die unbürokratische Lösung der Bundesagentur für Arbeit, die nachteilige Folgen einer Gesetzeslücke von Beziehern von Arbeitslosengeld II abwendet. Diese können nun bereits mit Inkrafttreten des Hartz-IV-Fortentwicklungsgesetzes zum 1. August 2006 die Erhöhung des Alters-vorsorgefreibetrags von 200 Euro auf 250 Euro pro Lebensjahr zur Sicherung ihrer Kapitallebens- oder Rentenversicherung nutzen. Vielen Betroffenen bleibt damit ein wichtiger Baustein ihrer Altersvorsorge unter wirtschaftlich meist schwierigen Bedingungen erhalten.

 

Das Gesetz ändert unter anderem die Zusammensetzung der Freibeträge für das so genannte Schonvermögen. Der allgemeine Freibetrag wird um 50 auf 150 Euro herabgesetzt, der Altersvorsorgefreibetrag erhöht sich um 50 auf 250 Euro pro Lebensjahr. Um diesen Altersvorsorgefreibetrag nutzen zu können, muss der Versicherte mit seinem Versicherungsunternehmen vereinbaren, dass er über das Kapital in der Versicherung nicht vor Renteneintritt verfügen kann. Geregelt wird dieser Vorgang zusätzlich im Versicherungsvertragsgesetz, in dem der Verfügungsverzicht jedoch nach wie vor auf 200 Euro pro Lebensjahr begrenzt ist. Zahlreiche Empfänger von Arbeitslosengeld II hätten deshalb den ab dem 1. August 2006 erhöhten Freibetrag für die Altersvorsorge nicht für sich nutzen können – wären aber von dem gesenkten Grundfreibetrag betroffen. Das Versicherungsvertragsgesetz wird voraussichtlich erst bis Ende des Jahres entsprechend angepasst.

 

Die Bundesanstalt für Arbeit hat nun Eckpunkte skizziert, wie sie die nachteiligen Folgen der Gesetzeslücke ausgleichen will:

Der GDV hat sich bereits frühzeitig für die Entwicklung einer pragmatischen Lösung im Sinne der Hilfesuchenden eingesetzt.



Herr Stephan Gelhausen
Tel.: 030 / 20 20 – 51 17 / 18 / 19
E-Mail: presse@gdv.de

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
Friedrichstraße 191
10117 Berlin
Deutschland
www.gdv.de

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Bezieher-von-Arbeitslosengeld-II-profitieren-trotz-Missgeschick-im-Hartz-IV-Fortentwicklungsgesetz-vom-angehobenen-Altersvorsorgefreibetrag-ps_1970.html