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27.02.2006 - dvb-Presseservice

Bezugsrecht prüfen

Wer eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, sollte von Zeit zu Zeit prüfen, ob das ursprünglich festgelegte Bezugsrecht noch stimmt. Darauf weist die uniVersa Versicherung hin. Mit dem Bezugsrecht legt man namentlich fest, wer die Versicherungssumme im Todes- oder Erlebensfall erhalten soll. Immer wieder kommt es in der Praxis vor, dass zum Beispiel noch Eltern, geschiedene Ehegatten, ehemalige Lebensgefährten und bereits verstorbene Personen vorgemerkt sind. Dies stimme in vielen Fällen nicht mehr mit den Wünschen und Plänen der Kunden überein und sorge im Leistungsfall für unnötigen Ärger. Ebenso, wenn pauschal "die Erben" eingesetzt sind, da dann ein Erbschein erforderlich ist, der extra Geld kostet und zu zeitlichen Verzögerungen führt.



Abteilung Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Herr Stefan Taschner
Tel.: 0911 / 5307-1698
Fax: 0911 / 5307-1676
E-Mail: taschner@uniVersa.de

uniVersa Krankenversicherung a.G.
Sulzbacher Straße 1-7
90489 Nürnberg
Deutschland
http://www.universa.de/

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