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10.11.2006 - dvb-Presseservice

„Bitte montieren Sie Winterreifen“

Auch wenn es noch keinen gesetzlichen Zwang gibt, Bund der Versicherten rät:

„Fahren Sie bei Eis und Schnee mit Winterreifen.“ Auch wenn es eine generelle Winterreifenpflicht in Deutschland nicht gibt, empfiehlt der Bund der Versicherten (BdV), entsprechende Reifen aufzuziehen. BdV-Geschäftsführerin Lilo Blunck: „Am Ende dient das nicht nur der persönlichen Sicherheit. Im Winter kann ein Unfall auf Sommerreifen für den Fahrzeughalter ziemlich teuer werden.“

 

Auch wenn es die zwingende Winterreifenpflicht nach wie vor nicht gibt, gefährdet derjenige seinen Versicherungsschutz bei der Kaskoversicherung, der bei Schnee und Eis mit „Sommerpuschen“ unterwegs ist. Lilo Blunck: „Die Kaskoversicherung muss nicht zahlen, wenn der Kunde den Schaden grob fahrlässig herbeiführt. Und der Verzicht auf Winterreifen kann durchaus bereits als grob fahrlässig gewertet werden.“

 

„Damit Geschädigte eines Unfalls nicht leer ausgehen, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung dagegen grundsätzlich auch bei grober Fahrlässigkeit“, erläutert BdV-Sprecher Thorsten Rudnik und ergänzt: „Und es gibt bereits einige Kfz-Versicherer, die auch bei der Kaskoversicherung auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten.“

 

Straflos gehen Autofahrer jedoch nicht aus, die ihr Fahrzeug nicht winterfest gemacht haben. Seit dem 1. Mai 2006 gilt die neue Winterreifenverordnung. Gemäß §2 Abs. 3a StVO gilt, dass bei Kraftfahrzeugen die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen ist. Bis zu 40 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg kann die Missachtung einbringen.

Lilo Blunck: „Wer also Ärger vermeiden und Schaden von sich und anderen abwenden will, sollte nicht länger zögern und die Reifen wechseln.“



Frau Lilo Blunck
E-Mail: lblunck@bundderversicherten.de

Bund der Versicherten (BdV)
Rönkrei 28
22399 Hamburg
Deutschland
www.bundderversicherten.de