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26.01.2009 - dvb-Presseservice

"Blau" im Straßenverkehr ein muss!

Ab 01. März neues Moped-Kennzeichen Pflicht

Am 01. März 2009 beginnt das neue Versicherungsjahr. Dann verlieren die schwarzen Versicherungskennzeichen – auch kleines Kennzeichen genannt – ihre Gültigkeit“, so Jürgen Schmelzer vom Badischen Gemeinde-Versicherungs-Verband (BGV). Das bedeutet für alle Besitzer von Mofas, Motorrollern, Mopeds, Mokicks und Microcars: Altes Kennzeichen abschrauben und neues blaues Nummernschild dran montieren! Denn ohne dürfen motorisierte Zweiräder bis 50 Kubikzentimeter Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 Stundenkilometern nicht auf die Straße. Gleiches gilt übrigens auch für Fahrräder mit Hilfsmotor und Krankenfahrstühle. “Wer nach dem 01. März weiter mit dem alten Kennzeichen fährt, hat keinen Versicherungsschutz mehr und muss im Falle eines Unfalls die Unfallkosten aus der eigenen Tasche bezahlen“, warnt Schmelzer.

Laut Auskunft der Verkehrspolizei des Polizeipräsidiums Karlsruhe, bedeutet Fahren mit einem ungültigen Versicherungskennzeichen einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe geahndet werden kann. Handelt der Täter fahrlässig, so ist eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder auch eine Geldstrafe möglich.

Wird jemand bei einer Polizeikontrolle wegen Fahrens mit einem ungültigen Versicherungskennzeichen beanstandet, muss die Polizei der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige vorlegen und die Weiterfahrt unterbinden. Gehört das beanstandete Fahrzeug einem Erziehungsberechtigten, z.B. dem Vater, so muss dieser ebenfalls mit einer Strafanzeige rechnen, wenn er seinem Kind den Gebrauch des Fahrzeugs gestattet hat. Wird jemand wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verurteilt, so werden in Flensburg sechs Punkte fällig.

Die Kennzeichen gelten für ein Jahr. Zusätzlichen Schutz gegen Diebstahl und Schäden am eigenen Moped bietet eine Teilkaskoversicherung. Wer erst später in die Saison starten will, zahlt entsprechend weniger. Und noch einen Tipp möchte Schmelzer den Jugendlichen und Eltern mit auf den Weg geben: “Das Unfallrisiko ist bei diesen Zweirädern doppelt so hoch wie bei normalen Krafträdern. Deshalb auch tagsüber das Licht eingeschaltet lassen und nur mit aufgezogenem Helm fahren”. Und zu guter Letzt: Finger weg von Manipulationen am Fahrzeug. Wer Umbaumaßnahmen an seinem Fahrzeug vornimmt, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen, riskiert seinen Versicherungsschutz.



Referat Unternehmenskommunikation
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