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05.04.2007 - dvb-Presseservice

Bodylift nur auf eigene Rechnung

Reduziert jemand durch Diät, Sport und eiserne Disziplin sein Körpergewicht drastisch, erntet er viel Lob und Anerkennung. Stolz und Freude über das neue Körpergefühl werden jedoch getrübt, wenn als Folge des starken Abnehmens die Haut erschlafft und sich lappenartige Falten an Brust, Bauch, Armen und Oberschenkeln bilden. So ging es einem Mann, der innerhalb von drei Jahren 70 Kilo Gewicht verlor. Mit einem so genannten Bodylift sollte die nun überschüssige Haut entfernt werden. Die Operationskosten sollte die Krankenkasse übernehmen, was sie jedoch ablehnte. Die anschließende Klage des Mannes wurde als unbegründet abgewiesen. Es sei nach Meinung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt nicht zulässig, eine Verbesserung des Gesundheitszustandes infolge der Gewichtsreduktion durch eine Kostenübernahme für eine kosmetische OP zu belohnen. Der Hautüberschuss sei zudem keine schwere körperliche Entstellung (Az.: L 4 KR 60/04). ARAG Experten klären auf, dass die Kasse die OP-Kosten selbst dann nicht hätte tragen müssen, wenn die Hauterschlaffung eine psychische Erkrankung verursacht hätte. Psychische Störungen sind nicht mit dem Skalpell, sondern mit den Mitteln der Psychotherapie zu behandeln.



Frau Brigitta Mehring
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E-Mail: brigitta.mehring@ARAG.de

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