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05.04.2007 -
dvb-Presseservice
Bodylift nur auf eigene Rechnung
Reduziert jemand durch Diät, Sport und eiserne Disziplin sein Körpergewicht
drastisch, erntet er viel Lob und Anerkennung. Stolz und Freude über das neue
Körpergefühl werden jedoch getrübt, wenn als Folge des starken Abnehmens die
Haut erschlafft und sich lappenartige Falten an Brust, Bauch, Armen und
Oberschenkeln bilden. So ging es einem Mann, der innerhalb von drei Jahren 70
Kilo Gewicht verlor. Mit einem so genannten Bodylift sollte die nun
überschüssige Haut entfernt werden. Die Operationskosten sollte die Krankenkasse
übernehmen, was sie jedoch ablehnte. Die anschließende Klage des Mannes wurde
als unbegründet abgewiesen. Es sei nach Meinung des Landessozialgerichts
Sachsen-Anhalt nicht zulässig, eine Verbesserung des Gesundheitszustandes
infolge der Gewichtsreduktion durch eine Kostenübernahme für eine kosmetische OP
zu belohnen. Der Hautüberschuss sei zudem keine schwere körperliche Entstellung
(Az.: L 4 KR 60/04). ARAG Experten klären auf, dass die Kasse die OP-Kosten
selbst dann nicht hätte tragen müssen, wenn die Hauterschlaffung eine psychische
Erkrankung verursacht hätte. Psychische Störungen sind nicht mit dem Skalpell,
sondern mit den Mitteln der Psychotherapie zu behandeln.
URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Bodylift-nur-auf-eigene-Rechnung-ps_4282.html