Brandschaden in Mietwohnung - wer kommt für den Schaden auf?

15.04.2015 Der BGH hat mit Urteil vom 19. 11. 2014 (VersR 2015, 459) entschieden, dass ein Vermieter einen vom Mieter leicht fahrlässig verursachten Brandschaden bei Nichtinanspruchnahme der Wohngebäudeversicherung beheben muss.

Verlag Versicherungswirtschaft aufrufen

Passend zum Thema

Aktuell im Gespräch

Archiv - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Archiv - Meistgelesen