Brandschaden in Mietwohnung - wer kommt für den Schaden auf?
15.04.2015 Der BGH hat mit Urteil vom 19. 11. 2014 (VersR 2015, 459) entschieden, dass ein Vermieter einen vom Mieter leicht fahrlässig verursachten Brandschaden bei Nichtinanspruchnahme der Wohngebäudeversicherung beheben muss.