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21.09.2006 - dvb-Presseservice

Bremsen statt kuppeln

Wenn der Fahrer eines Automatikfahrzeugs auf einen Schaltwagen umsteigen muss, kann es zu Schwierigkeiten kommen. Vorbei sind die Zeiten, in denen man so herrlich schaltfaul durch die Gegend cruisen konnte. Dass der umgekehrte Fall Schwierigkeiten bereiten könnte, ist eher schwer vorstellbar. Doch die ARAG Experten wissen von einem solchen Fall: So näherte sich eine Frau mit ihrem neuen Automatikfahrzeug einer roten Ampel. In Gedenken wahrscheinlich noch ihrem alten Schaltwagen nachtrauernd, wollte sie früh genug auskuppeln, trat stattdessen versehentlich voll in die Eisen und legte eine Vollbremsung hin. Der Stopp war laut ARAG Experten so abrupt, dass die hinter ihr fahrende spätere Klägerin nicht mehr ausweichen konnte und ihr ins Heck fuhr. In dem Streit vor Gericht setzten die Richer den Grundsatz außer Kraft, dass der Auffahrende immer die alleinige Schuld trägt. Normalerweise führe ein unmotiviertes Bremsmanöver und unzureichender Sicherheitsabstand und/oder Unaufmerksamkeit zu einer Schuldverteilung von 1/3 zu 2/3 zu Lasten des Auffahrenden. In diesem Fall sei jedoch eine Halbierung der Schuld angebracht, weil der Kläger nach der Verkehrslage mit dem Bremsmanöver nicht rechnen musste. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen (KG Berlin, AZ: 12 U 70/05).



Pressereferentin, Fachpresse / Kunden-PR
Frau Brigitta Mehring
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