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31.03.2008 - dvb-Presseservice

Bruder Leichtsinn putzt mit

Frühjahrsputz endet oft schmerzhaft

Karlsruhe, März 2008. Sobald sich die ersten Sonnenstrahlen zeigen, ist Zeit für den Frühjahrsputz. Damit steigt auch das Unfallrisiko. Die Statistik offenbart eine bittere Tatsache: Nach Angaben des deutschen Kuratoriums für Sicherheit in Heim und Freizeit ereignen sich in deutschen Haushalten jährlich rund 2,8 Millionen Unfälle. Etwa 5500 davon enden tödlich.

„Die meisten Unfälle passieren – wie oft angenommen – nicht im Straßenverkehr oder bei der Arbeit, sondern im Haushalt. Zwei Drittel der Haushaltsunfälle betreffen dabei Frauen. Stürze sind mit Abstand die häufigste Unfallursache, gefolgt von Verbrennungen, so Martin Hespeler, Experte für private Unfallversicherungen beim Badischen Gemeinde-Versicherungs-Verband (BGV). Dabei möchte Hespeler darauf hinweisen, dass die gesetzliche Unfallversicherung Haushaltsunfälle nicht abdeckt. "Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur bei Unfällen am Arbeitsplatz sowie auf dem Weg dorthin und nach Hause. Vor den finanziellen Folgen nach einem Unfall im Haushalt oder in der Freizeit schützt nur eine private Unfallversicherung“.

Haushaltskräfte sind meldepflichtig

Wer seinen Hausputz durch teilweise oder unbefristet beschäftigte Haushaltskräfte erledigen lässt, wird automatisch zum Arbeitgeber und muss seine Haushaltshilfen zur gesetzlichen Unfallversicherung anmelden. Dazu ist der sogenannte Haushaltsvorstand gesetzlich verpflichtet.

Bis zu einem Monatslohn von 400 Euro können Haushaltskräfte bei der Minijobzentrale entweder online unter www.minijobzentrale.de oder telefonisch unter 01801 200 504 gemeldet werden. Liegt der monatliche Lohn darüber, muss die Anmeldung direkt beim zuständigen Gemeinde-Unfallversicherungs-Verband oder der zuständigen Unfallkasse erfolgen.

Dennoch empfiehlt Hespeler auch für Haushaltshilfen eine zusätzliche private Vorsorge. „Im Fall der Fälle reichen die Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung einfach nicht aus. Gerade wenn es sich um einen sogenannten „Mitverdiener“ handelt, rate ich zu einer zusätzlichen Absicherung“.

Sicherer Stand schützt vor Stürzen

Wer folgenschwere Stürze vermeiden will, sollte immer für einen sicheren Stand, mittels Trittstufe oder Leiter, sorgen und stabiles Schuhwerk tragen, nicht auf Stühle oder Hocker klettern oder auf Fensterbänke steigen, Stolperfallen, wie Eimer oder durch den Raum gespannte Stromkabel für den Staubsauger aus dem Weg räumen und ganz wichtig: Reinigungsmittel und andere Haushalts-Chemikalien unbedingt von kleinen Kindern fernhalten. Dann kann der Frühling auch zu Hause Einzug halten und sie müssen den Sommer nicht mit einem Gipsfuß im Bett verbringen. Und wenn es doch mal passiert ist, hilft bei leichten Verletzungen eine gut ausgestattete Hausapotheke. Diese sollte Pflaster, Mull- und elastische Binden, Brand- und Heilsalbe sowie Kühlkissen (im Kühlschrank lagern) beinhalten. Aber Vorsicht: Nehmen Sie eine Verletzung nicht auf die leichte Schulter. Lassen Sie Ihre „Blessur“ im Zweifelsfall lieber von einem Arzt untersuchen.




Frau Roswitha Frank
Leitung Unternehmenskommunikation
Tel.: 0721/660-4610
Fax: 0721 / 660-4646
E-Mail: presse@bgv.de


Herr Hans-Christian Schmidt
Unternehmenskommunikation
Tel.: 0721/660-4610
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E-Mail: presse@bgv.de

BGV / Badische Versicherungen
Durlacher Allee 56
76131 Karlsruhe
http://www.bgv.de/

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Bruder-Leichtsinn-putzt-mit-ps_8656.html