Bundes­meldegesetz: Vermieter müssen Einzug bescheinigen

Vermieter und auch Mieter, die unter­vermieten, sind ab 1. November 2015 verpflichtet, von sich aus binnen zwei Wochen melde­pflichtigen Mietern oder Untermietern den Einzug für die Meldebehörde zu bescheinigen.

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