Bundesfinanzhof hat ein Herz für Freiberufler

16.2.2015 – Die Einkünfte einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die hauptsächlich aus selbstständiger Arbeit erzielt werden und die daneben in geringem Umfang eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, sind dann nicht insgesamt als gewerblichen ...

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