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25.09.2006 - dvb-Presseservice

Bundesrat stimmt Absenkung des Höchstrechnungszinses bei Lebensversicherungen und Pensionsfonds um einen halben Prozentpunkt auf 2,25 Prozent zu.

Preis/Leistungsverhältnis der Versicherungsprodukte bleibt für Versicherungskunden praktisch gleich

Erwartungsgemäß hat der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung der Absenkung des Höchstrechnungszinses für Lebensversicherungen und Pensionsfonds mit Wirkung ab dem 1. Januar 2007 auf 2,25 Prozent zugestimmt. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weist darauf hin, dass sich die Neuregelung ausschließlich auf Verträge auswirkt, die von diesem Zeitpunkt an abgeschlossen werden. An bestehenden Verträgen ändert sich nichts.

 

Der Höchstrechnungszins muss über die gesamte Vertragslaufzeit sicher erwirtschaftet werden können, um die garantierte Versicherungsleistung zu finanzieren. Der Höchstrechnungszins darf deshalb nicht mehr als 60 Prozent der durchschnittlichen Umlaufrendite betragen. Zuletzt wurde er Anfang 2004 von 3,25 auf 2,75 Prozent gesenkt. Er folgt damit der Entwicklung des Durchschnittszinses festverzinslicher Kapitalanlagen, der sich aus dem Mittel der Umlaufrendite öffentlicher Staatsanleihen der letzten zehn Jahre ergibt. Die aktuelle Umlaufrendite liegt derzeit knapp unter 4 Prozent. In den 80er Jahren betrug dieser Wert im Schnitt noch 7,6 Prozent, in den 90er Jahren im Mittel 6,6 Prozent.

 

Auf die Ablaufleistung einer Lebens- oder Rentenversicherung hat der Höchstrechungszins nur geringen Einfluss, da zur garantierten Leistung die aus den tatsächlichen Kapitalerträgen erwirtschaftete Überschussbeteiligung hinzukommt. Die Gesamtverzinsung von Lebensversicherungsverträgen liegt 2006 bei den meisten Unternehmen einschließlich Schlussgewinnanteil zwischen 4,4 und 5,2 Prozent.



Leiter Presse und Information
Herr Peter Schwark
Tel.: 030-2020 5118
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Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
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