Druckversion
Anzeige
16.02.2009 - dvb-Presseservice

Bundesrat stimmt Mindestlohn in der Pflege zu

Bundesrat: Refinanzierung von Pflegeleistungen gesetzlich verankern!

Mit der Verabschiedung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) sowie des Mindestarbeitsbedingungengesetzes hat der Bundesrat heute die Einführung von Mindestlöhnen in sechs weiteren Branchen, darunter auch die Pflege, beschlossen. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) hat sich bereits im Vorfeld dieses Beschlusses klar hierzu positioniert und gleichzeitig einige kritische Fragen thematisiert, die bis heute nicht eindeutig geklärt sind. Ein zentraler Punkt ist die Frage nach einer angemessenen Refinanzierung.

bpa-Präsident Bernd Meurer: „Die Festschreibung von Mindestlöhnen ist das eine. Das andere ist sicherzustellen, dass die Einrichtungen in die Lage versetzt werden, die zu kalkulierenden Personalkosten verlässlich refinanziert zu bekommen.“

Vor diesem Hintergrund begrüßt der bpa auch eine vom Bundesrat geforderte Klarstellung im SGB XI, dass die Refinanzierung der kalkulierten Vergütung von Pflegeleistungen im Rahmen von Pflegesatzverhandlungen zu vereinbaren ist und Mindestlöhne nicht den anzuerkennenden Durchschnittspersonalkosten gleichkommen. Grundlage der Auffassung des Bundesrates war eine Entschließungsempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Sozialpolitik, die der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung einstimmig angenommen hat.

Eine weitere zentrale Frage will der bpa bei der nun folgenden Erarbeitung eines Mindestlohns geklärt wissen: Wie werden private Pflegeeinrichtungen an dessen Findung beteiligt? „Ein Mindestlohn darf nicht der Mehrzahl der Pflegeeinrichtungen einfach übergestülpt werden, ohne dass diese beteiligt werden“, so der bpa-Präsident mit Blick auf die im Rahmen des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes geschaffene „Kommissionslösung“ als Sonderregelung für die Pflege. „60 % aller ambulanten Pflegedienste sowie 40 % der Pflegeheime sind in privater Trägerschaft. Diese müssen in der zur Erarbeitung eines Mindestlohns einzusetzenden Kommission neben anderen angemessen vertreten sein.“

Bisher mussten Branchen, die in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen werden, einen flächendeckenden Tarifvertrag nachweisen, der mindestens für 50 % der Beschäftigten in dieser Branche gilt. Damit sollten unzumutbare Vereinbarungen zu Lasten Dritter verhindert werden. Für die Pflege kann das Bundesarbeitsministerium einen Mindestlohn auf der Grundlage einer Kommissionsempfehlung erlassen. Die Berücksichtigung der zahlreichen nicht tarifgebundenen Einrichtungen, außer der kirchlichen, in dieser Kommission ist indes unklar. Der bpa fordert, dass die privaten Einrichtungen hier aufgrund ihrer Marktstellung zwingend zu beteiligen sind und dass der bpa, als Vereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche, in die Kommission aufgenommen wird.




Herr Herbert Mauel
Geschäftsführung
Tel.: (030) 30 87 88 60
Fax: (030) 30 87 88 - 89
E-Mail: presse@bpa.de


Herr Bernd Tews

Tel.: 030 / 30 87 88 60
Fax: 030 / 30 87 88 89
E-Mail: presse@bpa.de

bpa Bundesverband privater Anbieter sozialer
Dienste e.V. Bundesgeschäftsstelle
Friedrichstraße 148
10117 Berlin
www.bpa.de

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Bundesrat-stimmt-Mindestlohn-in-der-Pflege-zu-ps_13035.html