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17.12.2007 - dvb-Presseservice

Bundesregierung lässt Länder bei den Pflegestützpunkten weitgehend abblitzen

1. Lesung der Pflegereform im Deutschen Bundestag

Die Bundesregierung lehnt die Änderungsvorschläge des Bundesrates zu den Pflegestützpunkten weitgehend ab. Das ergibt sich aus der Gegenäußerung der Bundesregierung zu den Änderungsanträgen des Bundesrates, die heute Gegenstand der 1. Lesung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes im Bundestag war.

Zwar will die Regierung die Vorschläge des Bundesrates im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu mehr Mitspracherechten der Länder bei der Vertragsgestaltung für die Pflegestützpunkte prüfen. Aber: „Die Bundesregierung hält aber eine verpflichtende Einführung der Pflegeberatung in Pflegestützpunkten zu Beginn des Jahres 2009 weiterhin für notwendig. Die Bundesregierung lehnt dabei die Konzeption des Bundesrates ab, Beratung und Begleitung der pflegebedürftigen Menschen von der Entscheidung über die Leistungsgewährung im Rahmen der Leistungen des Elften Buches Sozialgesetzbuch zu trennen.“

„Die Bundesregierung macht deutlich, dass Leistungsgewährung und Beratung durch die gleichen Institutionen erfolgen soll“, kommentiert Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), der bundesweit über 5.100 private ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen vertritt.

Die Bundesregierung betont zwar, dass die kommunale Ebene an der Ausgestaltung der Pflegestützpunkte zu beteiligen ist und vorhandene Strukturen zu berücksichtigen sind. Aber die weitreichenden Änderungsvorschläge des Bundesrates werden allenfalls geprüft.

„Nach dem Willen der Bundesregierung sollen Mitarbeiter der Kostenträger in Pflegestützpunkten neutral beraten und gleichzeitig über die Leistungsansprüche der beratenden Personen entscheiden. Wir sehen hierin einen klaren Interessenkonflikt. Verbraucherfreundlicher ist es, wenn die Beratung von der Entscheidung über die Leistungsgewährung strikt getrennt bleibt“, so Meurer.

Der bpa-Präsident appelliert an die Bundesregierung, im Zuge der anstehenden Beratungen für Veränderungen bei den Pflegestützpunkten offen zu bleiben: „Die Pflegereform bringt für viele Versicherte verbesserte Leistungen. Das Ziel einer verbesserten Beratung wird aber nicht durch allmächtige Pflegestützpunkte und kostenträchtige Doppelstrukturen erreicht. Der Ausbau der bestehenden Beratungsangebote macht den Aufbau neuer Strukturen überflüssig und spart Geld, das unmittelbar den Pflegebedürftigen zu Gute kommen sollte durch eine wohnortunabhängige Verbesserung der Situation der demenzkranken Menschen.“



Herr Herbert Mauel
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bpa - Bundesverband
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