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03.11.2006 - dvb-Presseservice

Bundesregierung verlässt sich auf Umsetzung der Rahmenvereinbarung zwischen BWV und DIHK zur Prüfung „Versicherungsfachmann/-frau“

Das neue Vermittlergesetz wird voraussichtlich Anfang Juni 2007 in Kraft treten. Dann gelten die Qualifizierungsanforderungen, denen sich bislang die gebundenen Vermittler gestellt haben, auch für ungebundene Vermittler. Dazu benötigen sie die Sachkundeprüfung Versicherungsfachmann/-frau oder eine gleichgestellte Berufsqualifikation (z.B. Versicherungskaufmann/-frau). Das Vermittlergesetz hat am 26.10.2006 in zweiter und dritter Lesung den Deutschen Bundestag passiert. Ende November 2006 wird die Zustimmung des Bundesrates erwartet.

Die Bundesregierung hält es für zwingend notwendig, die Standards und Qualitätsmaßstäbe des seit 15 Jahren etablierten, bundeseinheitlichen Prüfungsverfahren des Berufsbildungswerks der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V. zum „Versicherungsfachmann / zur Versicherungsfachfrau (BWV)“ fortzuführen. Dies soll künftig in der Zuständigkeit der Kammer¬organisation in Kooperation mit dem BWV geschehen. Entsprechend nahmen die Koalitionsparteien im Bundestag nochmals Bezug auf eine entsprechende Rahmenvereinbarung, die am 2. November 2004 zwischen DIHK und BWV abgeschlossen wurde. Ein „Best-Practice-Modell“ soll damit auch in Zukunft erhalten bleiben. Es geht also nicht um die Schaffung neuer Regeln, sondern vielmehr um den Fortbestand des Bewährten.

Auf Grund der besonderen Bedeutung der Beratungsqualität des Versicherungsvermittlers zum Schutze des Verbrauchers muss sich der Sachkundenachweis auf einem angemessen hohen Niveau bewegen. Das BWV-Prüfungsverfahren wird daher von Versicherungsunternehmen, Vermittlerverbänden und Sozialpartnern gleichermaßen unterstützt. Für den angestellten Werbeaußendienst ist die Qualifikation „Versicherungsfachmann/-fachfrau (BWV)“ bereits seit 1993 im Tarifvertrag für die private Versicherungswirtschaft als Mindestqualifikation festgeschrieben. Sowohl die angestellten Außendienstmitarbeiter als auch die gebundenen Vermittler von Versicherungsunternehmen, die den Kunden rundum beraten, werden im Konsens der Branche weiterhin freiwillig eine Prüfung nach den geforderten Qualitätsstandards ablegen.

Die Bundesregierung verlässt sich darauf, dass die zwischen DIHK und BWV abgeschlossene Rahmenvereinbarung die Grundlage für die praktische Umsetzung der Prüfungen in der Zuständigkeit der einzelnen Kammern ist. Der zeitnahe Wechsel von der BWV-Fachmannprüfung zur IHK-Sachkundeprüfung setzt für die Versicherungswirtschaft eine konsensfähige Lösung mit der Kammerorganisation voraus. Eine Verwässerung der bisherigen Qualitätsmaßstäbe oder der Verlust der Bundeseinheitlichkeit des Prüfungsverfahrens durch das Ausscheren einzelner Kammern unter Bezugnahme auf ihre Autonomie wäre für Kunden, Vermittler und Versicherungsunternehmen gleichermaßen schädlich.



Kommunikation
Frau Michaela Reichle
Tel.: 089-922001-42
Fax: 089-922001-44
E-Mail: michaela.reichle@bwv-online.de

Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V.
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81925 München
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