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03.05.2010 - dvb-Presseservice

Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e. V. (BRBZ) wird Grundsatzentscheidung zur unerlaubten Rechtsberatung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung

- Hauptsacheverfahren gegen die febs Consulting GmbH wird eingeleitet - Auch andere Berufsfachverbände sind an der Seite des BRBZ

Der Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e. V. (BRBZ) leitet nun das Hauptsacheverfahren gegen die febs Consulting GmbH ein, nachdem sich das Eilverfahren vor dem Landgericht Hamburg erübrigt hat. Hierdurch soll eine Grundsatzentscheidung zur unerlaubten Rechtsberatung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) – notfalls bis in die höchste Instanz – erreicht werden.

Es ist für den BRBZ als Berufsfachverband nicht hinnehmbar, dass Marktteilnehmer im Bereich der bAV gesetzeswidrig Rechtsberatung anbieten und durchführen. Der BRBZ ist angesichts der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Rechtsberatung im Bereich der bAV überzeugt, das Verfahren zu gewinnen. Bei seinem Vorgehen wird der BRBZ zudem durch den Zuspruch und die Unterstützung anderer Berufsfachverbände gestärkt.

Nach Auffassung des BRBZ kommt diesem Verfahren eine Signalwirkung zu, als andere Marktteilnehmer, die unerlaubt Rechtsberatung im Bereich der bAV anbieten, ihre Geschäftspraktiken überdenken werden müssen. Damit wird der Intention des Gesetzgebers Rechnung getragen, der in § 1 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) ausdrücklich darauf hinweist, dass die Rechtsuchenden, der Rechtsverkehr und die Rechtsordnung vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zu schützen sind.

Der BRBZ hatte bereits beim zuständigen Amtsgericht München angezeigt, dass die von febs, wohl auf Druck des BRBZ, beantragte und überraschenderweise erteilte Zulassung zum Rentenberater unabdingbar zurückzunehmen ist. Denn die Zulassung als Rentenberater und somit als Organ der Rechtspflege sowie die gleichzeitige Erlaubnis zur Versicherungsmaklertätigkeit ist rechtswidrig. Der BRBZ ist bereit, auch dieses Verfahren durch alle Instanzen zu führen und wird die zuständigen Justizministerien einschalten.

Der BRBZ wird bei diesen Verfahren von dem bundesweit führenden Berufsrechtler und Rechtsanwalt Dr. Volker Römermann vertreten.

Dr. Römermann erklärte hierzu: »Durch die unerlaubte Rechtsberatung in der bAV werden nicht nur die Rechtsuchenden und der Rechtsverkehr sondern auch die Anwaltschaft geschädigt. Wir werden diese Verfahren daher notfalls auch durch alle Instanzen führen. Dies muss den Marktteilnehmern bewusst sein, die weiterhin unerlaubte Rechtsberatung im Bereich der bAV anbieten. Gerne werde ich hierzu auch auf dem 1. BRBZ-Rechtsberatungskongress zur betrieblichen Altersversorgung am 4. Juni in Köln Rede und Antwort stehen.«

 

Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche
Altersversorgung und Zeitwertkonten e. V.
Siegburger Straße 126
50679 Köln
http://www.brbz.de

Über den Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche
Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ)

Der Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. ist zu Fragen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und Zeitwertkonten der führende berufsrechtliche Fachverband, der sich für die Schaffung und Gewährleistung umfassender Beratungsstandards und -sicherheit in den weiten Aufgabenfeldern der bAV und der Zeitwertkonten einsetzt. Hierzu gehört auch die explizite Herausstellung sämtlicher erlaubnispflichtiger Beratungstätigkeiten in den die bAV tangierenden Handlungsgebieten, zum Beispiel des Arbeits- und Insolvenzrechts, sowie des Betriebsrenten- und Sozialversicherungsrechts.

Der »1. BRBZ-Rechtsberatungskongress«, den der BRBZ am 4. Juni 2010 in Köln veranstaltet, wird sich ebenfalls mit der aktuellen Beratungspraxis in der bAV befassen. Führende Juristen und bAV-Experten werden über die rechtlichen Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersversorgung sprechen.

Weitere Informationen zum »1. BRBZ-Rechtsberatungskongress« erhalten Sie auch unter www.brbz.de und www.brbz-kongress.de.