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14.07.2009 - dvb-Presseservice

Bundesverbraucherschutzministerin Aigner lädt BVK zum Fachgespräch ein

Zum Thema „Qualität der Finanzberatung und Qualifikation der Finanzberater“ hat die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), Ilse Aigner, den Präsidenten des BVK, Michael H. Heinz, sowie weitere Vertreter von Banken- und Sparkassenverbänden, Verbraucherschützern, Finanzdienstleistungsvermittlern und Vermögensberatern am 23. Juli 2009 nach Berlin eingeladen. Unter dem Titel „Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen“ will Aigner ein Thesenpapier des BMELV diskutieren, das sicher stellen soll, dass der Verbraucher eine qualifiziertere Beratung und nur diejenigen Finanzprodukte erhält, die seinen Bedürfnissen am besten entsprechen.

Der BVK-Präsident hatte zuvor die Bundesverbraucherschutzministerin angeschrieben und seine Unterstützung für eine verbesserte Verbraucherberatung bei Finanzdienstleistungsprodukten unter dem Hinweis auf die Anforderungen des Versicherungsvermittlerrechts angeboten. Zugleich hatte sich Heinz davor verwahrt, den Versicherungsvermittlern zu unterstellen, dass bei ihnen das eigene Provisionsinteresse im Vordergrund der Kundenberatung stehe. Auch kritisierte er die Aussagen von Aigner im Zusammenhang mit der vorzeitigen Kündigung von Lebensversicherungsverträgen, wonach durch Fehlberatungen den Verbrauchern jährlich ein Schaden von 20 bis 30 Milliarden entstehe. Beispielsweise wäre nicht Falschberatung für viele Kündigungen von Lebensversicherungsverträgen ursächlich, sondern Scheidungen, Arbeitsplatzverluste oder Änderungen in der Lebensführung, für die die Versicherungsvermittler nicht verantwortlich zu machen seien.

Heinz empfahl der Bundesverbraucherschutzministerin dringend, die Anforderungen an die Versicherungsvermittler auch für andere Berufe der dienstleistenden Wirtschaft einzuführen. Außerdem sieht es der BVK-Präsident für den falschen Weg an, die Beratung von der Vermittlung gesetzlich zu trennen. Nach seiner Auffassung kann keine Vermittlung ohne gleichzeitige Beratung erfolgen, wie dies auch gesetzlich so vorgesehen ist. Damit erteilt er den Verbraucherzentralen eine klare Abfuhr, die mit der Förderung durch weitere öffentliche Gelder die Versicherungsberatung gegen Entgelt ausdehnen wollen, die die Verbraucher zusätzlich bezahlen müssten.



Herr Hans-Dieter Schäfer
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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