Bundesverfassungsgericht bestätigt Altersvorsorge-Besteuerung

Altersvorsorgeaufwendungen sind keine vorweggenommene Werbungskosten und dürfen daher nicht komplett von der Steuer abgesetzt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Zwei entsprechende Verfassungsbeschwerden, die sich gegen das zum 1.

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