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12.06.2009 - dvb-Presseservice

Bundesverfassungsgericht stärkt Versicherteninteressen: Basistarif unter Beobachtung

Die Richter des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) haben gestern die Rechte der Versicherten gestärkt. Auch Verbraucher, die der privaten Krankenversicherung (PKV) zuzuordnen sind, müssen eine bezahlbare Basisversorgung bekommen. Das Gericht geht davon aus, dass der Basistarif derzeit keine negativen Auswirkungen auf die privat Krankenversicherten hat, legt dem Gesetzgeber aber eine Beobachtungspflicht auf. Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV): „Auch wir werden unser Wächteramt sorgfältig wahrnehmen und bei Bedarf sofort Korrekturen anmahnen.“

Nach dem gestrigen Urteil soll es bei dem Basistarif, bei der dreijährigen Wartefrist für den Wechsel in die PKV sowie dem Mitnahmeanspruch der Alterungsrückstellungen bleiben. Der BdV hatte sich in einem vom BVerfG erbetenen Gutachten kritisch vor allem zum Basistarif ausgesprochen. Lilo Blunck: „Die Verfassungshüter teilen unsere Bedenken im Moment nicht, schließen allerdings mögliche Folgen für die Zukunft nicht aus.

 Die Richter sahen durch den Basistarif keine übermäßige Belastung der Krankenvollversicherten. Zwar ist der Tarif in der Höhe des Beitrages begrenzt und muss bei Unterdeckung von der Versichertengemeinschaft subventioniert werden. Aber zurzeit besteht diese Gefahr nach Ansicht des BVerfG nicht, weil augenblicklich nur wenige in dem Basistarif versichert sind. Gleichzeitig blickten die Richter in die Zukunft: Der Bundesregierung wurde eine Beobachtungspflicht auferlegt. Sollte sich die Situation ändern, muss sie handeln.

Lilo Blunck: „Insgesamt bleibt das Gesundheitssystem intransparent. Es muss etwas passieren. Statt des bisherigen Flickwerks brauchen wir eine dauerhafte Lösung. Daran müssen die Betroffenen – also die Beitragszahler – beteiligt werden. Der BdV wird sich hierfür im Interesse der Versicherten engagieren.“



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